Bayern: Blumenverkäuferin getötet – 17-jähriger Verdächtiger gefasst

Die Polizei hat ermittelt und viele Hinweise von Zeugen bekommen. Letztlich konnte der mutmaßliche Täter geschnappt werden. Wie es nach dem Ausfindigmachen weiterging.
Auf dem Platz vor dem Blumengeschäft sind Blumen und Kerzen als Zeichen der Trauer niedergelegt.
Auf dem Platz vor dem Blumengeschäft sind Blumen und Kerzen als Zeichen der Trauer niedergelegt.Foto: Daniel Vogl/dpa
Epoch Times25. März 2023

Zwei Wochen nach der Tötung einer Blumenverkäuferin in Lichtenfels in Bayern hat die Polizei einen tatverdächtigen 17-Jährigen festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Coburg sei heute Haftbefehl erlassen worden, teilten die Behörden mit.

Der Deutsche sei gestern Mittag im Stadtgebiet gefasst worden. Viel mehr gibt die Polizei unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen und das Alter des Verdächtigen zunächst nicht bekannt.

Die 50 Jahre alte Verkäuferin war am 10. März abends von Passanten tot entdeckt worden. Diese hatten sich nach Polizeiangaben gewundert, dass gegen 21.00 Uhr vor dem Laden noch Auslagen aufgebaut waren und die Tür nicht versperrt war. Als sie nachsahen, fanden sie die leblos auf dem Boden liegende Frau. Die Obduktion der Leiche ergab äußere Gewalteinwirkung als Todesursache.

Ermittlungen waren erfolgreich

Die Kripo Coburg stellte eine 40-köpfige Sonderkommission mit Namen „Blume“ zusammen. Mehrmals wurden Zeugenaufrufe an die Bevölkerung gerichtet. Etliche hätten sich gemeldet, hieß es heute. Ob einer der Zeugen den Hinweis auf den 17-Jährigen gab, wollte die Polizei nicht sagen.

Jedenfalls sei der Jugendliche in den Fokus der Ermittler geraten und gestern um die Mittagszeit schließlich im Stadtzentrum von Lichtenfels ausfindig gemacht worden. Nachdem sich anschließend der Verdacht gegen ihn erhärtet habe, sei der 17-Jährige einem Ermittlungsrichter vorgeführt worden, der Haftbefehl gegen ihn erließ. Der Verdächtige wurde in eine Jugendstrafanstalt gebracht.

Angaben zu einem möglichen Motiv machte die Polizei nicht, ebenso wenig zur Frage, ob sich Opfer und Tatverdächtiger kannten. Die Ermittlungen dauern an. (dpa)



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