Chemnitz: Nach tödlichen Messerangriff auf Daniel H. – Urteil nun rechtskräftig

Im August wurde ein Syrer wegen des tödlichen Angriffs auf den Deutschen Daniel H. zu neuneinhalb Jahren Haft wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Verteidigung ging in Revision. Die Bundesrichter verwarfen diese nun.
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Ein Richterhammer liegt auf der Richterbank. Symbolbild.Foto: Uli Deck/dpa/dpa
Epoch Times8. Mai 2020

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung des Angeklagten im Prozess um den tödlichen Messerangriff beim Chemnitzer Stadtfest im Sommer 2018 zu neuneinhalb Jahren Haft bestätigt.

Der zuständige Strafsenat des BGH verwarf mit einem am Freitag veröffentlichen Beschluss die Revision des wegen Totschlags verurteilten Alaa S. gegen das Urteil des Landgerichts Chemnitz, das damit rechtskräftig ist. Die Bundesrichter sahen keine Rechtsfehler in der Frage der Täterschaft des Angeklagten. (Az. 5 StR 14/20)

Das Chemnitzer Landgericht hatte S. im August 2019 ein Jahr nach der Gewalttat des Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen.

Fall machte deutschlandweit Schlagzeilen

Der tödliche Messerangriff auf den 35-jährigen Daniel H. löste in Chemnitz eine Reihe von Demonstrationen aus, die bundesweit für Schlagzeilen sorgten.

Der Bundesgerichtshof erklärte zum Urteil des Landgerichts, dessen Ausführungen seien „weder lückenhaft noch unklar oder widersprüchlich“.

Das Gericht habe seine Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten auf „eine Vielzahl von ineinandergreifenden Zeugenaussagen und objektiven Befunden gestützt, sich mit allen für und gegen den Angeklagten sprechenden Gesichtspunkten beschäftigt und daraus naheliegende Schlüsse gezogen“. (afp/nh)



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