Frankfurter Gleismord: Psychiatrie statt Prozess, Täter schuldunfähig mit schizophrener Psychose

Nach dem Gleismord vom Frankfurter Hauptbahnhof im Juli sieht die Staatsanwaltschaft keinen Grund für einen Mordprozess. Der Täter soll aufgrund psychischer Probleme schuldunfähig sein.
Titelbild
Symbolbild.Foto: Swen Pförtner/dpa
Epoch Times23. Dezember 2019

Weil der 40-jährige Eritreer Habte A. zur Tatzeit unter einer schizophrenen Psychose litt, sei seine Steuerungsfähigkeit aufgrund dieser „krankhaften seelischen Störung“ aufgehoben gewesen. Vor Gericht wird der Fall um den Gleismord von Frankfurt offenbar nie landen, schreibt „RTL“.

Der 2006 in die Schweiz gekommene Mann hatte am 29. Juli in Frankfurt am Main nach der Flucht vor der Polizei in Zürich einen 8-jährigen Jungen und dessen Mutter vor einen einfahrenden ICE gestoßen. Während die Mutter sich im letzten Moment zur Seite rollen konnte, erfasst der Zug das Kind tödlich. Eine ebenfalls attackierte ältere Frau kam vergleichsweise glimpflich davon.

Im Anschluss daran soll der Beschuldigte einer weiteren am Gleis stehenden Frau einen kräftigen Stoß in den Rücken versetzt zu haben. Die Achtundsiebzigjährige kam dadurch auf dem Bahnsteig zu Fall und erlitt unter anderem eine Mehrfachfraktur des Ellenbogens.“

(Staatsanwaltschaft Frankfurt)

Habte A. flüchtete anschließend über die Gleise, konnte wenig später jedoch in der Nähe des Hauptbahnhofs festgenommen werden. Nach Angaben der „FAZ“ stand der Eritreer weder unter Drogeneinfluss noch wurde Alkohol nachgewiesen.

Anwalt: „Klassischer heimtückischer Mord“

Der Anwalt der Familie des getöteten Jungen sagte Anfang Dezember zu „Focus“, als sich dieser Ausgang bereits anbahnte:

Wenn jemand sein Opfer von hinten mit Anlauf vor einen einfahrenden Zug stößt, dann ist das ein klassischer heimtückischer Mord. Klassischer geht es gar nicht!“

(Ulrich Warncke, Anwalt der Familie)

Doch die Staatsanwaltschaft bleibt bei Totschlag statt Mord und ihrer Einschätzung, dass der Mann bei Tatbegehung schuldunfähig gewesen sei, so Behördensprecherin Nadja Niesen am Montag, 23. Dezember. Es wurde beim Landgericht ein Antrag auf Sicherungsverwahrung gestellt, berichtet die „Krone“. Der Mann wird dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht. (sm)

 

 



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion