Inobhutnahme durch Jugendämter angeprangert: Psychologin vor Gericht

Nicht jede Kindeswohlgefährdung, die vom Jugendamt als solche bezeichnet wird, rechtfertigt eine Inobhutnahme des Kindes. Eine Gutachterin, die diese Missstände aufdeckt, geriet nun selbst in die Mühlen der Justiz. Es war nicht das erste Mal.
Titelbild
Dr. Andrea Christidis setzt sich für das Wohl von Kindern ein.Foto: iStock/MWGFD/Montage: Epoch Times
Von 5. Dezember 2023

Falsche Tatsachen, grobe Fahrlässigkeit, vorsätzlich falsche Gutachten. Seit über 14 Jahren engagiert sich Dr. Andrea Christidis, systemische Familienpsychologin und Gutachterin für forensische Psychologie, unermüdlich für das Kindeswohl und enthüllt fehlerhafte Gutachten, die Kindeswohlgefährdungen durch Eltern belegen sollen. Damit wird sie selbst immer wieder zur Zielscheibe der Ermittler.

In über zehn Jahren kassierte Christidis 80 Strafanzeigen. Am 10. November stand sie vor dem Amtsgericht Gießen, weil ihr Titelmissbrauch vorgeworfen wurde. Sie würde sich unbefugt als „Psychologin M.A., EIILM University“ bezeichnet haben. Das Skurrile an diesem Prozess: Vor sechs Jahren, am 12. Oktober 2018, stand die Psychologin wegen demselben Vorwurf vor Gericht. Damals wurde sie rechtskräftig freigesprochen.

„Ich glaube, dass meine Arbeit für viele gefährlich ist“, erklärte die Psychologin gegenüber der Pressevertreterin des Vereins Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie (MWGFD), die sie während ihres Verfahrens begleitete.

Es werde nicht gern gesehen, dass sie Gutachten kritisiere. Von gefälschten Unterschriften innerhalb der Jugendämter über falsche Tatsachen und vorsätzlich falsch erstellten Gutachten bis zu fehlenden Aussagen in familiengerichtlichen Protokollen – es gebe unzählige Faktoren, die Christidis im Rahmen ihrer Arbeit offenlege. Sie zeigten, dass Kinder unter dem Vorwand einer „Kindeswohlgefährdung“ vom Jugendamt aus intakten Familien gerissen wurden. Noch heute litten Kinder darunter.

Ich bin absolut davon überzeugt, dass bei diesen Kindern Pädokriminelle im Spiel sind, und dem wird nicht nachgegangen, egal, wie oft ich das vor Gericht sage“, so Christidis.

Gezielte Rufschädigung

Die Strafanzeigen gegen sie sollen dazu dienen, ihren Ruf zu schädigen und ihre Expertise infrage zu stellen. Davon kann auch ihr Mann, Prof. Aris Christidis, ein Lied singen. Hintergrund der 80 noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahren sei, dass seine Frau offen darüber spreche, „dass hier ein Kinderhandel stattfindet“ – und zwar mithilfe von Amtspersonen.

Ähnlich sieht es auch Manfred Müller, der Anwalt der Psychologin. Man wolle seiner Mandantin „ganz massiv schaden“. Immer wieder würde der Vorwurf Titelmissbrauch erhoben, damit Christidis nicht als Gutachterin vor Gericht auftritt oder zumindest ihre fachliche Kompetenz in Abrede gestellt wird.

Letztlich endete das Verfahren auch am 10. November mit einem Freispruch – zur Überraschung von Christidis selbst. Dem Gericht reichte das vorliegende Material aus, woraus keine Gründe ersichtlich waren, dass sie ihren Titel nicht tragen dürfe. Damit erübrigte sich auch eine Beweisaufnahme. Rechtsanwalt Müller ging nach der Verhandlung davon aus, dass die Richterin erkannt habe, dass im Hintergrund eine gezielte Kampagne gegen seine Mandantin laufe, auch wenn sie das so nicht kommuniziert habe.

Laut Müller bleibe zu hoffen, dass die Bevölkerung und auch diejenigen, die Entscheidungen treffen, merken, „dass man dieses System auf dieser Basis nicht aufrechterhalten kann“. Was meint er damit? Es dürfe nicht sein, dass man Eltern „bei der geringsten Kleinigkeit“ ihre Kinder wegnimmt und akzeptiert, dass sie in einer Einrichtung traumatisiert würden. Diesen Zustand dürften Richter nicht decken, so Müller.

Von einem Ende könne keine Rede sein, gibt die Psychologin zu bedenken. Da Staatsanwaltschaften „politisch gesteuert und weisungsgebunden“ seien, rechne sie mit weiteren Anzeigen. Auch Politiker hätten Angst – nicht vor ihr selbst, „sondern vor dem, was ich aufdecke“.



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