Selbstbestimmungsgesetz in Spanien erlaubt männlichem Soldat Zugang zur Frauenumkleide

In Spanien verlangt ein ausgesprochen männlicher Soldat Zugang zu den Frauenumkleiden – durch das dortige Selbstbestimmungsgesetz kann er dies auch einklagen.
Titelbild
Ein spanischer Militärausbilder trainiert eine Gruppe ukrainischer Soldaten auf der spanischen Armeebasis in Toledo am 2. Dezember 2022.Foto: THOMAS COEX/AFP via Getty Images
Von 13. Februar 2024

Francisco Javier L. G. ist ein biologischer Mann, Vollbart, zweiundvierzig Jahre alt und Soldat. Daran möchte er auch nichts ändern: Nach eigener Aussage mag er seinen männlichen Körper mit allem, was dazugehört. Er fühlt sich sexuell zu Frauen hingezogen. Er kleidet sich männlich, er führt einen männlichen Vornamen.
Aber er hat im April 2023 auf der Gemeinde Sevilla seinen Geschlechtseintrag geändert.

In Spanien ist das, was der Deutsche Bundestag demnächst beschließen wird, schon seit Februar 2023 rechtlich möglich. Genau wie im deutschen Gesetzentwurf muss ein Mann nichts tun, als eine Unterschrift zu leisten, um rechtlich zur Frau zu werden. Keine Hormonbehandlung, keine Operationen, keine Lebensführung im anderen Geschlecht, die reine Erklärung genügt.

Keine bestehenden Gesetze verletzt

Und jede selbstbestimmte „Frau“ hat Zugang zu Frauen-Umkleiden, Duschen, Doppelzimmern im Frauentrakt usw. Das spanische Militär hat Francisco Javier L. G. den Zugang zu allgemeinen Frauenräumen zunächst verweigert, mit der Begründung, diese seien überbelegt. Sie haben anerkannt, dass sich eine rechtliche Frau nicht in der Männerumkleide umziehen muss. Als Kompromissvorschlag boten sie der „Trans-Frau“ an, sich zu bestimmten vorweg festgelegten Zeiten in weiblichen Offiziersräumen umzuziehen.

Dagegen will Fancisco Javier jetzt Klage einreichen. Er behauptet, diese Regelung sei weder fair noch richtig. Er würde wegen seines Gender-Status diskriminiert. Es sei unfair, ihn zu bestimmten Dusch-Zeiten zu zwingen. Da er gesetzlich als Frau anerkannt sei, könne ihm niemand den Zugang zu Frauenräumen verwehren. Dies sei diskriminierend und ein klarer Rechtsbruch.

Die spanische Frauenrechtlerin Ana Pollán schätzt seine Chance auf Erfolg vor Gericht als sehr hoch ein und twitterte auf X: „Diese Frau namens Francisco verletzt keine bestehenden Gesetze. „Sie“ hat alle im Transgender-Gesetz vorgesehenen Formalitäten gewissenhaft eingehalten und es gibt keinen rechtlichen Grund, „ihr“ diese Rechte zu verweigern. Das passiert, wenn intellektuelle Vollidioten Gesetze erlassen.“

Spaltung der Gesellschaft

In Spanien tobt nun der Kampf um die Deutung. Ein Teil der Zeitungen berichtet von den transphoben Zuständen im Militär und der Diskriminierung gegen die Soldatin Francisco, nur weil sie keine Hormone nehmen möchte. Diese Zeitungen haben dann meistens einen Absatz im Artikel, indem berichtet wird, dass die Transfrau vor der Änderung ihres Geschlechtseintrags ihre achtjährige Tochter um Zustimmung gebeten habe. Die Tochter sei damit einverstanden gewesen, was für Francisco das Wichtigste gewesen sei. Warum sei der Rest der Welt nicht so tolerant wie die Tochter? 

Andere Zeitungen beschreiben Francisco als einen Mann, der sich Zugang zu Frauenräumen verschaffen möchte. Sie berichten über seine Teilnahme an einer Fernsehshow namens „First Dates“, wo er über seinen sexuellen High-Heel-Fetisch berichtete. Er ließ durchklingen, dass er auch davon erregt werde, selbst solche hohen Schuhe zu tragen.

Diese Blätter berichten dann darüber, dass sich Frauen im spanischen Militär zukünftig in Gegenwart eines Mannes ausziehen und duschen müssen. Eine Verweigerung würde disziplinarische Konsequenzen nach sich ziehen.

Massive Proteste von Frauenverbänden

In Spanien sinkt die Zustimmung zu Transgesetzen rapide. Viele Menschen sind entsetzt, was das schöne Wort „Inklusion“ konkret für Frauen und Mädchen bedeutet. Madrid hat nach massivem Protest von Frauenverbänden im Dezember 2023 als erste Region einige Transgesetze zurückgenommen.

Das nationale Gesetz bleibt aber bestehen. Jeder Mann, der das auf der Gemeinde beantragt, hat einen Anspruch auf Zugang zu Frauenräumen. Wer dies verweigert, kann verklagt werden.

In Deutschland wird der Bundestag voraussichtlich im Februar genau solch ein Selbstbestimmungsgesetz verabschieden.



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