Bericht: Prüfverfahren wegen Abrechnungspraxis der Barmer

Das Bundesversicherungsamt hat nach Medieninformationen ein offizielles Prüfverfahren gegen die Barmer GEK eingeleitet. Nach einem Bericht der Berliner Tageszeitungen „B.Z.“ und „Bild“ geht es um nachträgliche Änderungen und Ergänzungen…
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Die Barmer GEK ist ins Visier des Bundesversicherungsamtes wegen ihrer Abrechnungspraxis geraten.Foto: Uwe Zucchi/Archiv/dpa
Epoch Times27. November 2016

Das Bundesversicherungsamt hat nach Medieninformationen ein offizielles Prüfverfahren gegen die Barmer GEK eingeleitet. Nach einem Bericht der Berliner Tageszeitungen „B.Z.“ und „Bild“ geht es um nachträgliche Änderungen und Ergänzungen von Arzt-Diagnosen.

Dadurch soll die Krankenkasse mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds erhalten haben. Normalerweise kodieren Ärzte ihre Diagnose in den Abrechnungsunterlagen selbst. Die Codes sind Grundlage für die Kostenerstattung durch die Kassen. Doch für die Barmer habe die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin selbst nachträglich Diagnosen der Ärzte kodiert und bei der Kasse dafür „technische Dienstleistungen“ in Rechnung gestellt, heißt es in dem Bericht.

Auf Anfrage von „B.Z.“ und „Bild“ habe die Barmer die nachträglichen Änderungen beziehungsweise Ergänzungen eingeräumt. Aber: „Uns geht es um eine korrekte und lückenlose Kodierung von Behandlungsfällen und nicht um eine Veränderung von Diagnosen“, zitierten die Zeitungen einen Sprecher der Kasse. Die KV Berlin räumte dem Bericht zufolge ebenfalls eine „Datenkorrektur“ ein, aber nur, weil die Daten „nicht die gewünschte Konsistenz“ aufgewiesen hätten.

Das Bundesversicherungsamt hält dies für unzulässig. Sprecher Tobias Schmidt sagte den Zeitungen: „Eine zusätzliche medizinische Bewertung und Nacherfassung von Diagnosedaten ist im RSA-Verfahren nicht vorgesehen und rechtswidrig, da sie gegen den Sozialdatenschutz und das vom Gesetzgeber vorgegebene Meldeverfahren verstößt.“ Gegen die Barmer sei deshalb ein offizielles Prüfverfahren eingeleitet worden. (dpa)



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