Zeit zum Grillen – und was man rechtlich beachten muss

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Rauchschwaden beim Grillen können Nachbarn schon mal lästig werdenFoto: Johannes Simon/Getty Images
Von 30. April 2015

Für viele Grill-Fans beginnt mit dem Frühling die schönste Zeit des Jahres. Ob günstiger Einweg-Grill, kleiner Dreibein-Grill oder Profi-Gas-Grill – viele könnten jedes Wochenende grillen, egal ob im Park, im Schrebergarten oder auf dem eigenen Balkon. Doch was des einen Freud‘, ist bekanntlich des anderen Leid. Mancher Nachbar oder Mitbürger ärgert sich über Rauch, Lärm und Dreck. Damit Sie keine bösen Überraschungen bei Ihrem Grillabend bekommen, sollten Sie die rechtlichen Grundlagen kennen, bevor das erste Würstchen auf dem Gitter brutzelt.

Wie oft darf ich grillen?

Es gibt kein allgemeines Gesetz darüber, wie oft gegrillt werden darf – selbst Richter sind sich uneinig und haben verschiedene Urteile gesprochen. „Das Landgericht München (Az. 15S 22735/03) befand im Jahr 2003, dass Grillen im Sommer üblich sei und deshalb von den Nachbarn hingenommen werden müsse“, sagt Rechtsanwalt Marc Schrameyer. Die Grenze sei allerdings dann erreicht, wenn es zu erheblichen Belästigungen oder Beeinträchtigungen der Nachbarn komme. Was aber nicht heißt, dass diese nicht eine gewisse Anzahl an Grillabenden akzeptieren müssen.

Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg (Az. 15S 22735/03) entschied in einem Urteil aus dem Jahr 1996, dass es erlaubt ist, 20 bis 25 Mal im Jahr zu grillen. Wenn der Vorgang nicht länger als zwei Stunden dauert und nicht über 21 Uhr hinausgehe, sei eine Belästigung der Nachbarschaft nicht gegeben, so der Richter.

„Das Arbeitsgericht Bonn hält das Grillen einmal im Monat für zulässig, wenn die übrigen Hausbewohner 2 Tage vorher darüber informiert werden (WuM 97,325). Das Amtsgericht Westerstede hält zweimaliges Grillen pro Monat auch ohne Ankündigung für vertragsgemäß (NZM 2010,336)“, erklärt Rechtsanwalt Mathias K. Stenger das Dilemma der Allgemeingültigkeit.

Die Urteile gehen stets auf die Beeinträchtigungen im konkreten Fall ein und können deshalb unterschiedlich ausfallen. Wer trotz nachweislich starker, belästigender Rauchentwicklung nicht vom Grillen ablässt, muss mit einem Bußgeld rechnen, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: 5 Ss (OWi) 149/95).

Wo darf ich grillen?

Vor dem Angrillen im Garten oder auf dem Balkon sollten Sie Ihren Mietvertrag auf entsprechende Regelungen zum Grillen überprüfen. „Es könnte sich darin eine Verbotsklausel befinden, die das Grillen im Garten oder auf dem Balkon vertraglich verbietet“, weiß Stenger. Eine Zuwiderhandlung könnte vom Vermieter abgemahnt und bei erneutem Verstoß mit einer Kündigung des Mietverhältnisses beantwortet werden. Das urteilte unlängst das Landgericht Essen (Az. 10 S 438/01).

Wer in der Großstadt lebt und erst gar keinen eigenen Balkon oder Garten hat, könnte auf die Idee kommen, sich mit einem Einweggrill auf zum nächsten Park zu machen. Doch so einfach ist es leider nicht. Auf öffentlichen Flächen darf nur gegrillt werden, wenn diese eindeutig dafür vorgesehen sind. Das heißt, wenn ein Schild darauf hinweist, dass hier gegrillt werden darf. Oftmals stehen auf den Schildern zusätzliche Hinweise, etwa zu den erlaubten Grillzeiten, an die sich Grillfreunde halten sollten.

Aus Rücksicht auf den Lebensraum von Pflanzen und Tieren ist außerdem darauf zu achten, dass anfallender Müll ordnungsgemäß entsorgt werden muss.  „Die Einhaltung der Schutzbestimmungen wird von der Anlagenaufsicht und der Polizei überwacht. Verstöße werden mit Geldbußen geahndet“, sagt Stenger.

Damit das Angrillen nicht zum Ärgernis wird, rät Stenger: „Beim Grillen auf Terrassen, Balkonen oder im Garten von Wohnanlagen sollte starke Qualmentwicklung vermieden werden, beispielsweise durch Verwendung von Elektrogrills mit Haube, bei denen das Fett in eine Grillschale tropft. Auf diese Weise kann man das Grillen genießen, ohne den Nachbarn zu belästigen und einen Streit zu provozieren.“

Da es beim Grillen vor allem um ein nettes Miteinander geht, können Sie für den Nachbarn auch einfach ein Würstchen mit auf den Grill legen. Freundlichkeit ist oft die beste ‚Waffe‘!



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