Entscheidung beim Cannabisgesetz: Morgen, Erwachsene, wird’s was geben

Am Freitag wird im Bundestag nach dem Willen der Ampel für das neue Cannabisgesetz entschieden – Konsum und Handel sollen teillegalisiert werden. Immer mehr warnende Stimmen melden sich zu Wort und fordern einen Stopp. Darunter der Deutsche Richterbund, der vor enormem Mehraufwand bei der Justiz warnt, oder der Bund Deutscher Kriminalbeamter, der von einem praxisuntauglichen „Regelungsmonster“ spricht. Die Union kündigt bereits an, das Gesetz wieder rückgängig machen zu wollen.
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Am 18. August 2023 wurde der Cannabisgesetzentwurf vom Bundeskabinett gebilligt.Foto: iStock
Von 22. Februar 2024

Die Neuregelung der Ampelregierung sieht vor, den Bezug von Cannabis in begrenztem Umfang – maximal 25 Gramm pro Tag – über nicht kommerzielle Vereine zu ermöglichen. Für Jugendliche unter 18 Jahren wird der Besitz und Konsum von Cannabis weiterhin verboten bleiben. Im Eigenanbau sollen bis zu drei Pflanzen erlaubt sein. Soweit die Ampelpläne der Cannabislegalisierung, die kontrovers debattiert wird. Am 18. August 2023 wurde der Gesetzentwurf dazu vom Bundeskabinett gebilligt.

Wachsender Drogenkonsum

„Niemand darf das Gesetz missverstehen. Cannabiskonsum wird legalisiert. Gefährlich bleibt er trotzdem“, betonte Gesundheitsminister Karl Lauterbach bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs zur Teillegalisierung des Cannabisanbaus und -konsums. Der Minister spricht von einem „wichtigen Wendepunkt“ einer „leider gescheiterten Cannabis-Drogenpolitik“, zitiert ihn die „Tagesschau“.

Die Drogenkriminalität nehme zu, so Lauterbach, wobei Cannabisdelikte inzwischen 50 Prozent davon ausmachen, und die Produkte auf dem Schwarzmarkt würden durch Beimischungen gefährlicher, begründete Lauterbach seine Cannabisgesetzpläne.

Er sei sich sicher, mit einer „kontrollierten Legalisierung“ den Schwarzmarkt und die Drogenkriminalität zurückzudrängen sowie das Dealen mit gestreckten oder toxischen Substanzen einzudämmen. Kurz: Durch die Legalisierung könnte die Qualität und Reinheit von Cannabisprodukten besser kontrolliert werden.

Kiffen für die Steuerkasse?

Befürworter einer Legalisierung argumentieren, dass diese zu einer Entkriminalisierung von Konsumenten führen, dem Schwarzmarkt beikommen und zusätzliche Steuereinnahmen generieren würde. Eine legale Cannabisindustrie könnte ein erhebliches wirtschaftliches Potenzial haben, indem sie Arbeitsplätze schafft und Steuereinnahmen für die Regierung generiert.

Ein weiteres, oft angebrachtes Argument ist, dass die Legalisierung von Cannabis dazu beitrage, Konsumenten nicht mehr als Kriminelle zu betrachten, was zu einer Entlastung der Strafjustiz führen könnte. Anstatt Ressourcen für die Verfolgung von Cannabisdelikten zu verwenden, könnten diese Mittel für wichtigere Strafverfolgungsaufgaben eingesetzt werden.

Mehraufwand für Justiz statt Entlastung

Dieser Argumentation antwortet aber der Deutsche Richterbund. Kurz vor der Abstimmung im Bundestag warnen die Richter vor einer „massiven Überlastung der Justiz“ durch die im neuen Gesetz vorgesehene Amnestieregelung. Denn die Justiz rechne bundesweit mit mehr als 100.000 Akten, welche „im Falle des geplanten rückwirkenden Straferlasses bei Cannabis-Delikten nochmals zu überprüfen sind“, meldet sich der Bundesgeschäftsführer des Richterbunds Sven Rebehn zu Wort und rechnet vor, dass alleine in Köln, wo im Amtsgericht mehr als 10.000 Fälle liegen, die Bearbeitungszeit für eine Nachprüfung derselben rechnerisch 50 Wochen, also ein ganzes Jahr, bräuchte.

Für Staatsanwaltschaften bedeute das Cannabisgesetz konkret, „dass sie alle Strafakten mit Bezug zum Betäubungsmittelgesetz nochmals händisch daraufhin auswerten müssen, ob die betroffenen Sachverhalte nach der neuen Rechtslage straflos wären“, sagte Rebehn. Es müsse ermittelt werden, „ob es bei dem Betäubungsmittelverstoß (auch) um Cannabis ging und um welche Menge es sich dabei handelte“.

Auf die Gerichte komme auch deshalb eine enorme Zusatzbelastung bei Fällen, in denen Angeklagte wegen mehrerer Straftaten zu einer sogenannten Gesamtstrafe verurteilt worden sind. Dann „muss das Gericht die nach neuem Recht nicht mehr relevante Betäubungsmittelstraftat nachträglich außer Betracht lassen und die Strafe mit neuer Begründung neu fassen“, so Rebehn.

Auch für den Strafvollzug sind Änderungen zu erwarten, wenn das Cannabisgesetz im April in Kraft treten sollte: Erste Bundesländer haben bereits angekündigt, zahlreiche Inhaftierte aus dem Gefängnis zu entlassen. Die Strafvollstreckung werde nach derzeitigem Stand dann „unzulässig“, erklärte dazu das von den Grünen geführte nordrhein-westfälische Justizministerium. Zugleich könnten viele laufende Verfahren eingestellt werden.

Praxisuntaugliches „Regelungsmonster“

Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) fordert einen Stopp der Ampelpläne zur Teillegalisierung von Cannabis. Für BDK-Vorsitzenden Dirk Peglow handelt es sich bei dem Gesetz um „ein Regelungsmonster, das kaum in der Praxis umzusetzen sein wird“. Zudem werde der Kleinhandel „im Prinzip legalisiert“.

Dealer könnten bis zu 25 Gramm bei sich tragen, wobei es für die Polizei nicht möglich sei, zwischen legal angebautem Cannabis und illegalem zu unterscheiden. Zudem können die Ziele des neuen Gesetzes nicht erreicht werden, denn der Schwarzmarkt werde so nicht eingedämmt, sondern vielmehr gefördert.

Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds, erklärt: „So sollen der Erwerb und der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis künftig unabhängig von der Bezugsquelle straflos bleiben. Weil der Eigenanbau oder ein Bezug über Anbauvereinigungen aber einige Hürden hat, dürfte auch die Nachfrage auf dem Schwarzmarkt im Sog des Cannabisgesetzes wachsen.“

Folgen für Gesellschaft und Gesundheit

Gegner der Legalisierung warnen ebenso vor gesundheitlichen Risiken, insbesondere für junge Menschen, sowie vor möglichen sozialen und gesellschaftlichen Folgen. Zahlreiche Studien bescheinigen Cannabiskonsum eine Suchtgefahr sowie ein erhöhtes Risiko von psychischen Störungen wie Schizophrenie und negative Auswirkungen auf die kognitive Entwicklung. Ebenso wird kritisiert, dass die Legalisierung von Cannabis zu einer breiteren Akzeptanz des Drogenkonsums führen und negative Auswirkungen auf die Gesellschaft haben kann. So werden etwa ein Rückgang der Produktivität und familiäre Probleme genannt.

„Eine Legalisierung von Cannabis hilft Eltern gerade nicht, sondern vermittelt einen falschen Eindruck und verharmlost die Gefahren“, erklärt Sylvia Pantel, Geschäftsführerin der Stiftung für Familienwerte. Der Konsum von Cannabis sei oft „der Einstieg in eine Abhängigkeit von Drogen und damit das Ende eines selbstbestimmten Lebens.“ Wenn ein Familienmitglied Drogen konsumiere, ist in der Regel die ganze Familie „mit“ betroffen. Die Bundesregierung blende bei der geplanten Freigabe von Cannabis die gesundheitlichen Gefahren komplett aus, ebenso die derzeitige Rechtslage, so Pantel:

Rechtlich ist das Vorhaben unserer Regierung völkerrechtswidrig und gegen bestehende Vorschriften der EU! Das versucht die Ampel geschickt zu umgehen, in dem sie von sogenannten Modellregionen spricht.“

Dazu schreibt das juristische Portal „Legal Tribune Online“: „Zu berücksichtigen ist aber, dass sowohl Kanada als auch Uruguay, die beide Vertragspartei der einschlägigen völkerrechtlichen Abkommen sind, schon seit Längerem Cannabis zu Genusszwecken legalisiert haben. Tatsächliche Maßnahmen abseits von diversen Stellungnahmen gegen diese Vertragsverstöße erließ das INCB bislang nicht.“

Die „Lust an der Legalisierung“ mache die Ampel „blind für die Sorgen vieler Eltern“, melden sich der Gesundheitspolitiker Tino Sorge, die Familienpolitikerin Silvia Breher und der Rechtspolitiker Günter Krings zu Wort. Die Ampel arbeite „buchstäblich wie im Rausch daran, eine weitere Droge mit absehbar erheblichen negativen Folgen für die breite Öffentlichkeit zugänglich zu machen“.

Der Deutsche Richterbund hat das Cannabisgesetz nicht nur kritisiert, wie eingangs beschrieben, sondern fordert zeitgleich den Bundesrat auf, das Gesetz zu stoppen. „Sofern die Ampelkoalition die Bedenken der Praktiker dagegen nicht aufgreift, sollte der Bundesrat das Gesetz stoppen und den Vermittlungsausschuss einschalten.“

Union plant jetzt schon, das Gesetz zu kippen

Aber auch wenn das Cannabisgesetz am morgigen Freitag verabschiedet wird und dann ab 1. April rechtskräftig sein wird, haben CDU und CSU bereits angekündigt, das Gesetz der Ampelkoalition nach einem möglichen Wahlsieg wieder zurücknehmen.

Sobald die Union wieder Regierungsverantwortung trage, so heißt es in einem Schreiben, werde man alles daransetzen, „dieses verantwortungslose Gesetz – sofern es mit der Mehrheit der Ampel tatsächlich beschlossen werden und in Kraft treten sollte – mit seinen schädlichen Auswirkungen zurückzunehmen“.



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