Streit um Trumps Einreiseverbot: Berufungsgericht bestätigt Ausnahmeregelungen

Ein Berufungsgericht in San Francisco hat bestimmte Ausnahmeregelungen für das Einreisedekret on US-Präsident Donald Trump bestätigt.
Titelbild
US-Präsident Donald TrumpFoto: Olivier Douliery-Pool/Getty Images
Epoch Times8. September 2017

Rechtsstreit um Einreiseverbote für Bürger mehrerer muslimischer Konfliktländer: Ein Berufungsgericht in San Francisco hat am Donnerstag (Ortszeit) bestimmte Ausnahmeregelungen für das Einreisedekret von Donald Trump bestätigt.

Die drei Richter bekräftigten unter anderem ein Urteil des Obersten Gerichtshofs vom Juli, wonach Einreisewillige, die beispielsweise Großeltern oder Enkel in den USA haben, von dem Bann ausgenommen bleiben.

Die US-Regierung habe keine „überzeugende“  Erklärung dafür vorgelegt, warum eine Schwiegermutter als „enge“ Verwandte gelte, „Großeltern, Enkel, Onkel, Tante, Nichte, Neffe oder Cousin“ aber nicht, heißt es in dem Urteil.

Trumps Verordnung ist seit Ende Juni in Kraft, nachdem der Supreme Court sie damals vorläufig gebilligt hatte. Seither gilt ein 90-tägiges Einreiseverbot für Bürger aus dem Irak, Syrien, dem Jemen, Libyen, Somalia und dem Sudan. Außerdem dürfen Flüchtlinge aus aller Welt für 120 Tage nicht einreisen. Trump begründet den Einreisebann mit dem Kampf gegen den Terrorismus.

Das Oberste Gericht hatte jedoch bereits in seiner ersten Entscheidung vom Juni verfügt, dass es Ausnahmen von den pauschalen Einreiseverboten geben soll. Demnach sollen unter anderem Einreisewillige mit „engen familiären Beziehungen“ zu Menschen in den USA ins Land gelassen werden.

Wie eng diese Familienbande zu sein haben, legte der Supreme Court in seiner damaligen Entscheidung aber nicht explizit fest. Eine grundlegende Entscheidung will das Gericht im Herbst fällen. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion