Japan: Oberstes Gericht erlaubt Überwachung von Muslimen

In Japan hat das Oberste Gericht die Überwachung von Muslimen bestätigt und indirekt erlaubt. Die muslimischen Bürger Japans sehen darin einen Verstoß gegen das Grundrecht der Religionsfreiheit.
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Hunderte Muslime versammelten sich in Tokyos und zugleich Japans größter Camii (Moschee) zum Freitagsgebet am 30. Januar 2015. Sie beten für die Freigabe der japanischen Geisel Kenji Goto, die von der Terror-Miliz Islamischer Staat entführt wurde.Foto: YOSHIKAZU TSUNO / AFP / Getty Images
Epoch Times11. Juli 2016

Was Beobachter schon seit Jahren vermuteten, wurde jetzt bestätigt: In Japan werden Muslime von der Regierung überwacht. Ein Urteil des Obersten Gerichtes vom 31.Mai bestätigte dies. Sputnik griff das Thema auf, nachdem Al Jazeera einen ausführlichen Bericht dazu veröffentlichte.

Schon im Jahr 2010 sickerten 114 Dateien der Polizei ins Internet durch, die eine geheime Überwachung von Muslimen vermuten ließen, schreibt Al Jazeera.

Die Leaks enthielten Namen, Adressen und Bekanntenkreise von Personen, die Moscheen besuchten. Japan hat 127 Millionen Einwohner, von denen 70.000 bis 100.000 eingewanderte Muslime sind, heißt es auf Wikipedia. Über die Zahl der muslimischen ethnischen Japaner herrscht Unklarheit: Sie wird zwischen 1.000 und 10.000 angesiedelt.

Die geleakten Dateien wurden damals in wenigen Wochen 10.000 Mal von Nutzern in 20 Ländern heruntergeladen. Kurz darauf hatte eine Gruppe japanischer Muslime, unter denen auch ethnische Japaner waren, gegen die Stadt Tokyo sowie die Regierung des Landes geklagt. Vor wenigen Wochen sprach das Oberste Gericht ihnen nun eine Entschädigung in Höhe von 880.000 US-Dollar zu. Dennoch verbot es die heimliche Überwachung der Muslime nicht. Die Maßnahmen seien zur Vorbeugung von Terroranschlägen “notwendig und unumgänglich”, hatte bereits eine untergeordnete Gerichtsinstanz entschieden, so Al Jazeera.

Die japanische Regierung habe den Beschluss des obersten Gerichts, zur Überwachung von Muslimen per Gesetz “maximal unter den Teppich zu kehren” versucht, so Islamforscher Ilschat Sajetow gegenüber „Sputnik“.

„Allem Anschein nach verstehen sie selbst, dass es nicht ganz korrekt ist, eine Gruppe von Menschen wegen ihrer Religion auszuspähen. In dieser Situation ist auch ein Widerspruch zu beobachten: Einerseits hat das Gericht den Klägern Recht gegeben und ihnen eine Entschädigung zugesprochen, andererseits ist die Überwachung als notwendig anerkannt worden,“ sagt Sajetow.

In Japan sorgte die Entscheidung für einige Schlagzeilen aber nur wenig öffentliche Diskussion, da die Medienberichte die politische Komponente der Überwachung ausgeblendet hätten, so Al Jazeera. Über verhinderte islamistische Anschläge in Japan sei nichts bekannt. Der letzte signifikante Terror-Akt in Japan geschah 1995, als eine nichtislamische Gruppierung namens “Aum Shinrikyo” einen Giftgas-Anschlag auf die Tokyoter U-Bahn verübte, bei dem 13 Menschen starben und 6.000 weitere verletzt wurden.

Nur außerhalb des Landes sind Japaner Opfer von Terrorangriffen geworden: Bei der Geiselnahme in Dhaka, Bangladesch, waren am 1. Juli dieses Jahres sieben Japaner ums Leben gekommen. (dk)



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