Keine Ermittlungen gegen britischen Premier Johnson wegen Interessenkonflikts

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Boris JohnsonFoto: Matt Dunham/PA Wire/dpa/dpa
Epoch Times21. Mai 2020

Die Affäre um die mutmaßliche Begünstigung einer US-Unternehmerin hat keine juristischen Folgen für den britischen Premierminister Boris Johnson. Es würden in dem Fall keine Strafermittlungen eingeleitet, teilte die zuständige Ermittlungsbehörde IOPC am Donnerstag mit.

Die Behörde war auf Aufforderung der Regionalregierung des Großraums London Vorwürfen nachgegangen, wonach Johnson die US-Unternehmerin Jennifer Arcuri in seiner Zeit als Londoner Bürgermeister bevorzugt habe. Das ehemalige Model, mit dem Johnson eine Affäre gehabt haben soll, hatte zwischen 2008 bis 2016 rund 125.000 Pfund (139.000 Euro) an öffentlichen Fördergeldern erhalten. Außerdem soll Arcuri bei Auslandsreisen des damaligen Bürgermeisters bevorzugt worden sein.

Die Ermittler erklärten nun, der Vorwurf der Vorzugsbehandlung durch den damaligen Bürgermeister habe sich nicht erhärtet. Es seien aber Hinweise auf eine enge Beziehung zwischen Johnson und Arcuri gefunden worden. Dies habe offenbar die Entscheidungen der für die Vergabe der Fördergelder verantwortlichen Beamten beeinflusst. Johnson hätte einen Interessenskonflikt melden müssen, erklärte das IOPC. Anlass für Strafermittlungen gegen den jetzigen Regierungschef gebe es jedoch nicht.

Johnson und Arcuri hatten die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Das Büro des Regierungschefs zeigte sich erfreut darüber, dass die „politisch motivierte Beschwerde“ zurückgewiesen wurde. (afp/rm)



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