Klage gegen Twitter und Co. zur Verbreitung islamistischer Botschaften abgewiesen

Aufgrund einer Zivilklage von Angehörigen eines Opfers des Anschlags der islamistischen Terrororganisation Islamischer Staat (IS) gab es eine Klage gegen Twitter, Facebook und die YouTube-Mutter Google. Jetzt gab der Oberste Gerichtshof der USA seine Entscheidung bekannt.
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Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington am 7. Mai 2019.Foto: Samira Bouaou/The Epoch Times
Epoch Times19. Mai 2023

Der Oberste Gerichtshof der USA hat die Klage gegen Online-Plattformen wie Twitter und Facebook vor einer zivilrechtlichen Verantwortung bei der Verbreitung islamistischer Botschaften abgewiesen. Der Supreme Court in Washington urteilte am Donnerstag, dass die Netzwerke aufgrund solcher Botschaften nicht wegen Beihilfe zu einem Terroranschlag verklagt werden könnten.

Hintergrund ist eine Zivilklage von Angehörigen eines Opfers des Anschlags der islamistischen Terrororganisation Islamischer Staat (IS) auf den Istanbuler Nachtclub „Reina“ in der Silvesternacht 2017 mit 39 Toten. Die Angehörigen argumentierten, dass Twitter, Facebook und die YouTube-Mutter Google dem IS über Jahre erlaubt hätten, die Plattformen zur Verbreitung von Propaganda, zur Anwerbung von Kämpfern und zum Sammeln von Geldern zu nutzen, auch mithilfe von Empfehlungs-Algorithmen.

Die Unternehmen hätten durch Werbung im Umfeld solcher Botschaften sogar Geld verdient. Letztlich hätten die Plattformen damit Beihilfe zum „Reina“-Anschlag geleistet.

Der Supreme Court wies diese Argumentation am Donnerstag zurück. Zwar hätten die Plattformen nicht ausreichend viel unternommen, um Nutzer und Inhalte mit Verbindungen zum IS zu entfernen, erklärten die Verfassungsrichter. Dies könne aber nicht als Beihilfe zu einem Terroranschlag – in diesem Fall dem Anschlag auf den Nachtclub „Reina“ – gewertet werden.

Die Kläger hätten nicht gezeigt, dass die Online-Plattformen absichtlich „bedeutsame Hilfe“ für den „Reina“-Anschlag geleistet hätten – und noch weniger, dass die Unternehmen dem IS so „systematisch“ Unterstützung geleistet hätten, dass sie für jeden Anschlag der Miliz zivilrechtlich belangt werden könnten. Die Entscheidung der Verfassungsrichter fiel einstimmig. (afp)



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