Vertrauen Sie nur dem RKI: Ärztekammer stellt sich hinter Drostens Aussage – Tausende Mediziner empört

Im April sorgte eine Äußerung des Charité-Virologen Christian Drosten vom 16. April im Rahmen einer Kampagne des Bundesministeriums für Gesundheit für einen breiten Aufschrei in der Ärzteschaft. Die Ärzte für Aufklärung forderten eine öffentliche Entschuldigung und wandten sich an die Berliner Ärztekammer. Erfolglos.
Von 23. Oktober 2020

Im weißen Laborkittel präsentierte sich der Charite-Virologe Christian Drosten im Rahmen einer politischen Kampagne am 16. April vor der Kamera. Mit verschränkten Armen appellierte er an die Bevölkerung:

„Verlassen Sie sich nicht auf irgendwelche Professoren oder Doktoren, die nur weil sie Mediziner sind, für sich beanspruchen, Ahnung von diesen Dingen zu haben.“

Man habe „wenige Wissenschaftler in Deutschland, die an dieser speziellen Viruserkrankung arbeiten“. Die Gesellschaft für Virologie fasse „die Expertenmeinung“ zusammen. Das Deutsche Zentrum für Infektionsforschung fasse „Expertenmeinung und Forschungsergebnisse“ zusammen. „Verlassen Sie sich auf diese Quellen“, sagte der Virologe.

Darüber hinaus empfahl er ausdrücklich auch „in große Tageszeitungen“ zu schauen – vor allem Tageszeitungen, die Wissenschaftsredaktionen unterhalten und Wissenschaftsjournalisten berichten lassen. „Diese Wissenschaftsjournalisten machen Quellenrecherche und schreiben nicht irgendwas.“

„Verlässliche Informationen“ über die COVID-19-Erkrankungen finde man laut Drosten beim Robert Koch-Institut (RKI), dem Bundesgesundheitsministerium oder auch bei anderen englischsprachigen Quellen, beispielsweise beim Europäischen Zentrum für Seuchenkontrolle (ECDC) und beim amerikanischen Centres For Desease Control (CDC). [Anm. der Redaktion: Das Robert Koch-Institut (RKI) untersteht dem Bundesgesundheitsministerium.]

Ärzte für Aufklärung kritisieren Drosten-Aussage

Über Drostens Aussage zeigten sich die Ärzte für Aufklärung empört:

Mit diesem entwertenden Aufruf sät Professor Drosten massive Zwietracht und Misstrauen zwischen den Patienten und den Berufsgruppen,  die die Kranken behandeln.“

Dieser Vorgang sei „ungeheuerlich und nicht hinzunehmen  – Welch eine Anmaßung!“, kritisierten die Mediziner und wandten sich mit diesen Worten in einem Schreiben im April an die Berliner Ärztekammer. Gleichzeitig ging das Schreiben an alle anderen Ärztekammern zur Kenntnis. Die Ärzte baten darum, Drostens Äußerung vor einem Berufsgericht prüfen zu lassen und verlangten darüber hinaus eine öffentliche Entschuldigung des Virologen und die Zurücknahme seiner Aussage.

Seit dieser Forderung sind einige Monate ins Land gegangen. Bis auf eine kurze Eingangsbestätigung mit dem Hinweis, dass man den Vorgang bearbeite, erhielten die Ärzte für Aufklärung keinerlei Informationen von der Berliner Ärztekammer auf ihre Anfrage.

Ärztekammer stellt sich hinter Drosten und  Behörden

Als Epoch Times auf den Vorfall aufmerksam wurde, fragte unsere Redaktion bei der Ärztekammer nach. Aus der vorliegenden Antwort vom 14. Oktober geht hervor, dass „der Ärztekammer Berlin keine Tatsachen bekannt geworden [sind], die den Verdacht einer Berufspflichtverletzung durch Professor Drosten rechtfertigen“.

„Wie Herr Professor Drosten empfiehlt auch die Ärztekammer Berlin Bürgerinnen und Bürgern, sich über Institutionen wie dem Robert Koch-Institut, dem Bundesgesundheitsministerium oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verlässliche Informationen zu COVID-19 einzuholen. Weiterhin empfiehlt die Ärztekammer Berlin die Webseite Patienten-Information.de als Informationsquelle“, heißt es in der Antwort des Ärztekammer-Pressesprechers Ole Eggert.

Die Ärztekammer Berlin habe zu keiner Zeit zwischen Herrn Professor Drosten und der genannten Gruppe vermittelt „und beabsichtigt dies auch nicht“.

Die Ärzte für Aufklärung haben für diese Reaktion kein Verständnis. „Wie kann man Wissenschaftsjournalisten mehr vertrauen als Ärzten? Mir fehlt völlig eine Bewertung dieser Aussage“, kritisiert der Hamburger Internist Dr. Walter Weber gegenüber Epoch Times. „Wie können Ärztekammern es zulassen, dass hier die Ärzteschaft von einem Laborarzt marginalisiert wird?“

Berufsordnung erlaubt keine Anweisung von Dritten

Die Berufsordnung der Ärztekammer Berlin dient dem Ziel, das Vertrauen zwischen Ärzten und Patienten zu erhalten und zu fördern. Darin heißt es, dass die Qualität der ärztlichen Tätigkeit im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung sicherzustellen ist. Weiteres Ziel sei, „die Freiheit und das Ansehen des ärztlichen Berufes zu wahren sowie …berufsunwürdiges Verhalten zu verhindern.“

In Paragraf 2 Absatz 4 heißt es zudem: „Ärztinnen und Ärzte dürfen hinsichtlich ihrer ärztlichen Entscheidungen keine Weisungen von Nichtärztinnen und Nichtärzten entgegennehmen.“

Weber erklärt gegenüber Epoch Times: „Wir haben eben nicht den Anweisungen Dritter zu gehorchen, sondern unserem Gewissen und dem Wohl der uns Anvertrauten.“ Man habe mit der rechtlichen Regelung seine Lehren aus dem Dritten Reich gezogen, wo die Ärzte eher systemkonform waren, betont der Hamburger.

Wirbel um Maskenpflicht-Befreiung

„Hingegen schützt die Ärztekammer zur Zeit nicht die Patienten, sondern droht den Ärzten, die Befreiungsatteste ausschreiben, mit Sanktionen“, kritisiert Weber.

Eigentlich müsste die Ärztekammer die Ärzte ermahnen, sich nicht der unterlassenen Hilfeleistung schuldig zu machen, indem ein Arzt kein Attest ausfüllt. Aber gerade in diesem Bereich gebe es die „abenteuerlichsten Geschichten“, sagt der Mediziner. So bekämen Patienten, die an Multipler Sklerose leiden oder einen Schlaganfall hatten, keine Maskenbefreiung. Das gelte auch für Schwangere und noch in vielen anderen Situationen, in denen eigentlich ein Attest im Sinne der Gesundheit des Patienten sei.

Insofern rät der Facharzt allen Patienten, die das gewünschte Attest aus gesundheitlichen Bedenken nicht erhalten, den zurückweisenden Arzt wegen unterlassener Hilfeleistung anzuzeigen.

Weber vertritt die Ansicht, dass es ausreicht, dass ein ärztliches Attest zur Befreiung von Mund-Nasen-Bedeckungen „aus gesundheitlichen Gründen“ erteilt werde.  Alles andere seien gesetzlich geschützte Daten. Sofern andere Aspekte, beispielsweise ärztliche Diagnosen, auf den Attesten aufgeführt werden, sei dies ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht.

„Die neuen Urteile von Verwaltungsgerichten rufen die Ärzte zu einer Straftat auf – nämlich zum Bruch der ärztlichen Schweigepflicht“, kritisiert der Hamburger.

Propaganda gegen Ärzte

Die Propaganda gegen Ärzte, die nicht regierungskonform denken und handeln, laufe bereits seit etwa April und diene dazu, „Kritiker mundtot zu machen“.

Als aktuelles Beispiel nannte Weber eine Pressemitteilung des Bezirksamts Neukölln vom 13.10.2020. Darin warnte Gesundheitsstadtrat Falko Liecke vor „teils falschen, teils unvollständigen Informationen über die SARS-CoV-2-Pandemie durch die Gruppierung Ärzte für Aufklärung“. Anlass waren Handzettel, die von den Ärzten für Aufklärung im Bezirk verteilt worden waren und die Corona-Pandemie in einem anderen Licht erscheinen ließen.

Liecke sagte: „Informieren Sie sich umfassend, vollständig und aktuell. Aber fallen Sie nicht auf Verschwörungsideologen, Coronaleugner und Lügner herein. Seriöse und aktuelle Informationen über die Lage erhalten Sie auf den Webseiten des Bezirksamtes Neukölln, des Senats oder des Robert-Koch-Institutes.“ Die Pandemie sei – entgegen der Darstellung der Ärzte für Aufklärung – real.

Lieckes Presseerklärung bezeichnete Weber als eine „staatliche Veröffentlichung, die nicht inhaltsbezogen ist, sondern nur so von Propagandaausdrücken strotzt“. Hier habe jemand einen „Schnellkurs“ gemacht.

Appell an das ärztliche Gewissen

Begrifflichkeiten wie „Verschwörungstheorien“ seien Propagandatricks, um ein entsprechendes Framing zu setzen, erklärt Weber gegenüber Epoch Times. Insoweit weist der Facharzt auf die Arbeiten von Professor Rainer Mausfeld zum Thema „Angst und Macht – Herrschaftstechniken der Angsterzeugung in kapitalistischen Demokratien“.

Die YouTube Videos vieler namhafter Gelehrter, unter denen sich auch einige der Ärzte für Aufklärung befinden, sind gelöscht worden, kritisiert Weber. Er warnt die Kollegen: „Das sind Zersetzungs- und Desinformationskampagnen, worauf Ärzte nicht reinfallen sollten.“

Die Ärzte für Aufklärung, zu denen sich nach Webers Aussage weit über 2.000 Mediziner zählen, fordern:

Die Ärzte sollten auf ihr Gewissen und die ärztliche Berufsordnung hören. Stattdessen haben sie Angst vor Sanktionen.“

Im Abschnitt „Gelöbnis“ der Berufsordnung der Ärztekammer Berlin heißt es:

„Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht im Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit oder zur Verletzung bürgerlicher Freiheiten anwenden.“

Weber appelliert an alle Kollegen: „Lesen Sie die Berufsordnung und hören Sie auf Ihr Gewissen!“



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