Auswärtiges Amt: Erdogan-Schmähgedicht wahrscheinlich strafbar – bis zu fünf Jahren Gefängnis

Die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts kann nach Paragraph 103 des Strafgesetzbuches mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden, wenn die Beleidigung in verleumderischer Absicht erfolgt, sogar mit bis zu fünf Jahren.
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Auswärtiges AmtFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times6. April 2016

Der ZDF-Moderator Jan Böhmermann hat sich mit seinem Schmähgedicht auf den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan höchstwahrscheinlich strafbar gemacht: Zu diesem Schluss kommt das Auswärtige Amt in einer internen juristischen Prüfung, die dem "Tagesspiegel" (Donnerstagsausgabe) zufolge noch vor dem Telefonat von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit dem türkischen Premierminister Ahmet Davutoglu am Sonntag in Auftrag gegeben wurde.

Mit der kurzfristigen Prüfung, deren Ergebnis am Sonntag in einer Krisensitzung im Ministerium vorgestellt wurde, reagierte das Auswärtige Amt auf den erheblichen Unmut, den Böhmermanns Erdogan-Kritik in der türkischen Regierung ausgelöst hatte. Die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts kann nach Paragraph 103 des Strafgesetzbuches mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden, wenn die Beleidigung in verleumderischer Absicht erfolgt, sogar mit bis zu fünf Jahren.

Für die Einleitung eines Strafverfahrens gegen Böhmermann müsste es einen offiziellen Antrag der türkischen Botschaft beim Auswärtigen Amt geben, so der "Tagesspiegel". Allerdings sei nach Angela Merkels Telefonat mit Davutoglu die Wahrscheinlichkeit gewachsen, dass die Türkei auf diesen Schritt verzichten werde, heiße es aus Regierungskreisen. 

Angela Merkel hatte im Gespräch mit dem türkischen Ministerpräsidenten Davutoglu das Gedicht als “bewusst verletzend” verurteilt. (dts/dk)

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