Beförderung von Weils Büroleiterin: Landtag setzt Untersuchungsausschuss ein

Im Fall einer umstrittenen Gehaltserhöhung für die Büroleiterin von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hat der Landtag in Niedersachsen einen Untersuchungsausschuss eingerichtet. Der Antrag kam von der CDU.
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil hat die Unterstützung seiner SPD für eine Koalition mit den Grünen.
Stephan Weils Büroleiterin hat eine Gehaltserhöhung bekommen.Foto: Lino Mirgeler/dpa
Epoch Times17. April 2024

Im Fall einer zwischen Regierungsparteien und Opposition umstrittenen Gehaltserhöhung für die Büroleiterin von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hat der Landtag in Niedersachsen am Mittwoch einen Untersuchungsausschuss eingerichtet. Das teilte das Parlament in Hannover nach dem entsprechenden Plenarbeschluss mit. Die CDU hatte die Einsetzung des Untersuchungsausschusses im März beantragt.

Die CDU kritisiert eine im vergangenen Jahr vollzogene Beförderung von Weils Büroleiterin, die mit einer rückwirkenden Gehaltserhöhung von rund 1.900 Euro brutto im Monat verbunden war.

Opposition wirft Weil persönliche Begünstigung vor

Grundlage dafür war demnach eine erst unmittelbar zuvor erstellte interne Neufassung von Verwaltungsregeln für Beförderungen. Der Oppositionspartei wirft Weil persönliche Begünstigung vor und spricht von rechtswidrigem Vorgehen. Die Regierung weist das zurück.

Weil habe sich „nicht mehr an die Spielregeln halten wollen“, kritisierte die parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Fraktion, Carina Hermann, am Mittwoch im Landtag. Vertreter der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen wiesen die Vorwürfe zurück.

Siebels: „Rechtlich einwandfrei“

„Es gibt nichts aufzuklären, der Sachverhalt ist klar, und alle Unterlagen liegen vor“, erklärte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Wiard Siebels. Alles sei „rechtlich einwandfrei“.

Der Streit um die Beförderung schwelt bereits seit Monaten. Weil selbst verteidigte das Vorgehen seiner Regierung jüngst in einem Interview. Eine Änderung der Verwaltungspraxis bei Beförderungen von Tarifangestellten sei nötig, um den öffentlichen Dienst auf dem Arbeitsmarkt wettbewerbsfähiger zu machen. Er räumte zugleich Fehler im Vorgehen ein. Die Regierung hätte die entsprechenden Verwaltungsregeln zunächst „in aller Ruhe“ ändern sollen. (afp)



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