Bei Spahns Corona-Impfplan sind jetzt Abweichungen bei der Reihenfolge möglich

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Bundesgesundheitsminister Jens SpahnFoto: Maja Hitij/Getty Images)
Epoch Times11. März 2021

Die neue Impfverordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sieht zwar weiterhin drei Gruppen für die Reihenfolge bei den Impfungen vor.

Es gibt aber auch einige Möglichkeiten, von den bisherigen Regeln abzuweichen – insbesondere in den Grenzregionen zu Nachbarländern mit hohen Corona-Infektionsraten bzw. positiven PCR-Testergebnissen. Geimpft wird weiterhin in den Corona-Impfzentren und durch mobile Teams, ab Mitte April sollen die Arztpraxen hinzukommen.

Sachsen, Bayern, Saarland und andere Länder mit Grenzen zu besonders von der Corona-Pandemie betroffenen Nachbarstaaten können künftig die gesamte Bevölkerung impfen, um einen Eintrag des Corona-Virus ins Landesinnere zu reduzieren. Dafür sollen sie in erster Linie Impfstoff aus ihren Kontingenten einsetzen. In Sachsen ist das insbesondere im Vogtland geplant.

Der AstraZeneca Corona-Impfstoff kann künftig an alle ab 18 Jahren verimpft werden. Die bisherige Regelung, dass nur Menschen unter 65 das Serum bekommen, entfällt.

Die Entscheidung Dänemarks und anderer Länder, nach einem Todesfall das Präparat vorerst nicht mehr zu verwenden, spielt für Deutschland zumindest zunächst keine Rolle, da das Bundesgesundheitsministerium deutlich machte, dass sie aktuell keinen Grund für einen Stopp sähen. Das Paul-Ehrlich-Institut untersucht die Sachlage in Deutschland.

Das Intervall zwischen erster und zweiter Corona-Impfung soll bei AstraZeneca nun stets zwölf Wochen betragen, bei Moderna und Biontech/Pfizer sechs Wochen, So können möglichst viele Erstimpfungen verabreicht werden. Bereits vereinbarte Termine zur Zweitimpfung gelten aber weiter.

80-Jährigen und medizinisches Personal bilden weiterhin die Gruppe 1

Zur ersten Gruppe gehören weiter alle Menschen ab 80, sowie unter anderem Bewohner und Betreuer in Heimen. Oberste Priorität haben auch Mitarbeiter von Intensivstationen, Notaufnahmen und Rettungsdiensten.

In der zweiten Gruppe befinden sich alle ab 70 sowie Menschen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung. Auch wer eine Organtransplantation hinter sich hat oder an Demenz leidet, gehört zu dieser Gruppe – ebenso wie Menschen mit geistiger Behinderung oder schwerer psychiatrischer Erkrankung. Herzu zählen insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression.

Krebskranke gehören Gruppe 2 an

Auch wer an behandlungsbedürftigem Krebs oder einer schweren chronischen Lungenerkrankung leidet, gehört zur Gruppe zwei – ebenso wie Menschen mit Muskeldystrophien. Auch Patienten mit Diabetes mellitus gehören in diese Gruppe, wenn sie an Komplikationen leiden, außerdem Patienten mit chronischen Leber- und Nierenerkrankungen sowie stark Übergewichtige mit einem Body-Mass-Index über 40.

Zudem gehören zahlreiche Berufsgruppen in die zweite Gruppe: Betreuer von geistig oder psychisch behinderten Menschen, Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen bei hohem Infektionsrisiko, Polizei- und Einsatzkräfte, Soldaten im Auslandseinsatz, Kita-Betreuerinnen sowie Lehrkräfte in Grund- und Förderschulen.

Die dritte Gruppe bilden Menschen über 60 Jahren

Zur dritten Gruppe gehören alle ab 60 sowie Menschen mit behandlungsfreien, in Remission befindlichen Krebserkrankungen, HIV-Infizierte, Patienten mit Autoimmunerkrankungen oder rheumatologischen Erkrankungen. Außerdem sind hier Patienten mit Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Vorhofflimmern, einer koronaren Herzkrankheit und Bluthochdruck erfasst.

Auch Menschen mit chronischen neurologischen Erkrankungen, Asthma bronchiale, einer chronisch entzündlichen Darmerkrankung oder Diabetes mellitus ohne Komplikationen gehören dazu. Schließlich befinden sich auch Übergewichtige mit einem Body-Mass-Index über 30 in Gruppe drei.

Zu Gruppe drei gehören zudem Menschen in Regierungen, Verwaltungen, der Bundeswehr, der Polizei, dem Zoll, der Feuerwehr, dem Katastrophenschutz, in Justiz und Rechtspflege. Auch Mitarbeiter von Apotheken, dem Bestattungswesen, der Ernährungswirtschaft, sowie der Wasser- und Energieversorgung, der Abfallwirtschaft und dem Transportwesen gehören dazu – ebenso wie Beschäftigte des Lebensmitteleinzelhandels.

Ärzte bekommen 20 bis 55 Euro pro Corona-Impfung

Pro Impfung bekommen die Ärzte 20 Euro. Sofern der Impfkandidat aufgesucht werden muss, gibt es zusätzlich 35 Euro – für jeden weiteren Menschen in derselben Einrichtung reduziert sich dieser Betrag auf 15 Euro. Eine reine Beratung ohne nachfolgende Schutzimpfung wird mit zehn Euro vergütet. (afp)



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