Bekommt Deutschland den Islamisten zurück? – Entscheidung der tunesischen Justiz im Fall Sami A. erwartet

Die tunesische Justiz will heute über ihr weiteres Vorgehen im Fall des aus Deutschland abgeschobenen Islamisten entscheiden.
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Der Haupteingang zum Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.Foto: Caroline Seidel/Illustration/dpa
Epoch Times27. Juli 2018

Die tunesische Justiz will voraussichtlich an diesem Freitag über ihr weiteres Vorgehen im Fall des aus Deutschland abgeschobenen Islamisten Sami A. entscheiden. Es ist möglich, dass Tunesien Sami A. selbst anklagen wird.

Der Islamist sitzt seit seiner Abschiebung aus Deutschland vor zwei Wochen in seinem Heimatland in Gewahrsam.

Tunesien sieht zurzeit keinen Grund, Sami A. nach Deutschland zurückzuschicken. Man ermittle wegen Terrorverdachts gegen den Landsmann, zudem gebe es kein entsprechendes Gesuch der deutschen Behörden, hatte der Sprecher der tunesischen Anti-Terror-Behörde, Sofiane Sliti, am Mittwoch erklärt.

Der Islamist war am 13. Juli in seine Heimat abgeschoben worden, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Abend zuvor entschieden hatte, dass dies nicht zulässig sei. Die Richter rügten die Aktion als „grob rechtswidrig“. Inzwischen hat das Verwaltungsgericht die Ausländerbehörde in Bochum unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10.000 Euro aufgefordert, Sami A. spätestens bis zum nächsten Dienstag zurückzuholen.

In Deutschland gilt der Mann als islamistischer Gefährder, die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung konnte ihm aber nicht nachgewiesen werden. Entsprechende Ermittlungen wurden eingestellt. (dpa)



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