Berliner Senat setzt am Freitag Kernarbeitszeit für Teilnahme an Klimastreik aus

Die FDP kritisiert den Berliner Senat, der seinen Beamten und Angestellten am Freitag die Kernarbeitszeit aussetzt: "Warum wird diese Erlaubnis nur zum Klimastreik erteilt?" Es dränge sich der Verdacht auf, "dass diese Freistellung nur für bestimmte – Rot-Rot-Grün passende – Demonstrationen gewährt wird"
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Das Rote Rathaus in Berlin, Sitz der Landesregierung (Symbolbild).Foto: iStock
Epoch Times17. September 2019

Der rot-rot-grüne Berliner Senat will seinen Beamten und Angestellten am Freitag die Möglichkeit geben, am Klimastreik in der Hauptstadt teilzunehmen. In den Verwaltungen und nachgelagerten Behörden des Landes werde die sogenannte Kernarbeitszeit ausgesetzt, sagte Senatssprecher Julian Mieth am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. Darauf habe sich der Senat verständigt, damit die Mitarbeiter teilnehmen könnten, wenn sie es möchten.

Für die Senatskanzlei bedeute dies etwa, dass eine Teilnahme an der Demonstration in der Kernarbeitszeit zwischen 09.00 Uhr und 14.00 Uhr möglich sei, wenn die Zeit nachgearbeitet werde oder Überstunden dafür genutzt würden. Zudem müsse die Abwesenheit zur Teilnahme an der Kundgebung mit den jeweiligen Vorgesetzten abgesprochen sein.

An den Berliner Schulen sollen der Senatsverwaltung für Bildung zufolge die Leitungen entscheiden, ob etwa Projekttage angeboten werden, in deren Rahmen an der Kundgebung teilgenommen werde. Dabei müsse aber etwa sichergestellt werden, dass alle Schüler dies auch wollten, sagte ein Sprecher. Grundsätzlich gelte für Lehrer die Neutralitätspflicht und für Schüler die Schulpflicht.

Scharfe Kritik an der Entscheidung des Senats kam von der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus. Es stehe „außer Frage, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst wie jeder andere auch das Recht auf Teilnahme an Demonstrationen haben“, erklärte deren wirtschaftspolitischer Sprecher Florian Swyter.

Die Regelung sei aber etwa angesichts „überlanger Wartezeiten in vielen Bereichen der Berliner Verwaltung unvertretbar“. Zudem sei „fraglich, warum diese Erlaubnis nur zum Klimastreik erteilt wird“. Es dränge sich der Verdacht auf, „dass diese Freistellung nur für bestimmte – Rot-Rot-Grün passende – Demonstrationen gewährt wird“. (afp)



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