Berliner Verkehrsbetriebe zahlen Fahrgast Schmerzensgeld wegen „rassistischer“ Beleidigung

Ein Mann war 2020 von Mitarbeitern eines von der BVG beauftragen Sicherheitsunternehmens in der U-Bahn rassistisch beleidigt worden. Der Mann klagte auf Entschädigung. Nun ist ein Urteil gefallen.
Fahrgäste fahren im Bus der Berliner Verkehrsbetriebe. (Archivbild)
Fahrgäste in einem Bus der Berliner Verkehrsbetriebe (Symbolbild).Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa
Epoch Times19. Juli 2023

Nachdem ein dunkelhäutiger amerikanischer Fahrgast bei einer Verkehrskontrolle rassistisch beleidigt wurde, müssen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) dem Mann laut einem Urteil 1000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Dem Kläger stehe Anspruch auf Schmerzensgeld „wegen Verletzung seines Allgemeinen Persönlichkeitsrechts“ zu, teilte eine Sprecherin der Berliner Zivilgerichte auf dpa-Anfrage mit.

Das Urteil wurde am 10. Juli gefällt, ist aber noch nicht rechtskräftig. Zuvor hatte die „Berliner Zeitung“ berichtet.

Laut Gericht war der Mann bei dem Vorfall im Jahr 2020 von größtenteils türkischstämmigen Mitarbeitern  (drei der vier Kontrolleure hatten die türkische Staatsangehörigkeit) eines von der BVG beauftragen Sicherheitsunternehmens in der U-Bahn rassistisch beleidigt worden. Außerdem hätten sie ihn dazu aufgefordert, „sich in Deutschland zu benehmen“. Über den genauen Ablauf seien sich die Parteien vor Gericht uneinig gewesen.

Opernsänger forderte 2.000 Euro

Der Mann klagte anschließend auf eine Entschädigung und berief sich auf das Berliner Antidiskriminierungsgesetz (LADG). Er forderte mindestens 2.000 Euro. Nach Auffassung des Gerichts ist das LAGD allerdings nicht anwendbar. Es fehle an einem „öffentlich-rechtlichen Handeln“ der Beklagten und des für sie tätigen Sicherheitsunternehmens.

Die BVG wollte sich auf Anfrage zunächst nicht zu dem Urteil äußern und teilte mit: „Vorwürfe von Diskriminierung wiegen in allen Fällen schwer und werden in unserem Haus stets sehr ernstgenommen.“ Diskriminierung und Gewalt würden nicht toleriert.

Dem Bericht der „Berliner Zeitung“ zufolge handelt es sich bei dem Kläger um den schwarzen Opernsänger Jeremy Osborne, der mittlerweile die deutsch-amerikanische Staatsangehörigkeit besitzt. „Es tut unfassbar gut zu wissen, dass die Richterin anerkannt hat, dass die Kontrolleure meine Menschenwürde verletzt haben“, sagte er der Zeitung.

„Black Lives Matter ist nur ein Ausrede“

Der Opernsängers soll einen der Kontrolleure aufgefordert haben, ihm einen Beweis dafür zu zeigen, dass er wirklich berechtigt ist, sein Jahresticket zu sehen, in seinem Portemonnaie steckt. Daraufhin entstand ein Streit. Schließlich sollen die Kontrolleure sich seinen Pass geschnappt und ihn gezwungen haben, auszusteigen.

Auf dem Bahnsteig soll laut Osborne einer der Kontrolleure zu ihm gesagt haben: „Black Lives Matter ist nur ein Ausrede“. Ein anderer soll ihn so hart auf eine Metallbank gestoßen haben, dass er Schrammen an Unterarm und Oberschenkel davontrug.

In dem Bericht der Kontrolleure hieß es, der Passagier habe die Kontrolleure provoziert, indem er sein Ticket „sehr langsam“ gezeigt und sie als „Ausländer“ beschimpft hätte.

Berlin ist bislang das einzige Bundesland, das ein eigenes Antidiskriminierungsgesetz hat. Es soll die Menschen in der Hauptstadt vor Diskriminierung seitens der Behörden schützen und Ansprüche auf Schadenersatz gegen das Land Berlin ermöglichen. (dpa/er)



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