Gericht weist Klimaklage von Biobauern und Greenpeace ab

Drei Bauernfamilien und Greenpeace sind vorerst mit dem Versuch gescheitert, die Bundesregierung vor Gericht zu mehr Ehrgeiz beim Klimaschutz zu zwingen.
Epoch Times31. Oktober 2019

Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine Klimaklage der Umweltschutzorganisation Greenpeace gegen die Bundesregierung abgewiesen. Greenpeace hatte gemeinsam mit drei Ökobauernfamilien aus Brandenburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein geklagt, die ihre Grundrechte wegen einer „verfehlten Klimapolitik“ verletzt sehen. Bereits heute seien die Landwirte von der „Erderhitzung“ betroffen.

Die Kläger wollten erreichen, dass der deutsche CO2-Ausstoß bis 2020 um 40 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 gesenkt wird. Juristisch argumentierten sie, Kabinettsbeschlüsse zum Klimaschutz seien verbindliche Rechtsakte und nicht bloße politische Willensbekundungen. Die Bundesregierung habe darüber hinaus Maßnahmen unterlassen, die verfassungsrechtlich als Mindestmaß an Klimaschutz geboten seien.

Klage als unzulässig abgelehnt

Zur Begründung der Ablehnung  gab das Gericht am Donnerstag an, die Klage sei unzulässig, weil es den Klägern an der Klagebefugnis fehle. Es sei keine Grundlage ersichtlich, aus der sich eine Pflicht der Bundesregierung zum geforderten Handeln ergebe, erklärten die Berliner Richter bei der Urteilsverkündung. Das Gericht folgte damit im Prinzip der Argumentation der Bundesregierung, dass Kabinettsbeschlüsse zwar ein Akt der politischen Willensbekundung seien, aber als solche nicht einklagbar wären. Außerdem würde ein solches Urteil in das Prinzip der Gewaltenteilung eingreifen, da Rechtssetzung ein Privileg der Legislative, also des Bundestages wären. Die Klage hätte nach Ansicht der Bundesregierung auch vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt werden müssen, weil es um behauptete Grundrechtsverletzungen geht.

Der Beschluss der Bundesregierung zum Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 sei eine politische Absichtserklärung, enthalte aber keine rechtsverbindliche Regelung mit Außenwirkung, auf die sich die Kläger berufen könnten, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts

Auch aus einer EU-Entscheidung zur Senkung des Treibhausgasausstoßes ergebe sich „keine unbedingte Verpflichtung, die Reduzierungsziele ausschließlich durch Maßnahmen im eigenen Land einzuhalten“. Denn wenn andere Länder ihre Ziele übertreffen, können sie denjenigen Ländern Emissionsberechtigungen verkaufen, die ihre Ziele nicht erreichen konnten.

Trotz der Ablehnung der Klage wegen Unzulässigkeit, hat das Berliner Verwaltungsgericht den Klägern aber den Weg der Berufung beim Oberverwaltungsgericht offen gelassen.

Greenpeace und andere Lobbygruppen, die hauptsächlich von George Soros Stiftungen unterstützt werden, versuchen derzeit weltweit ihre Vorstellungen von Klimapolitik auf dem Weg der Klagen vor Verwaltungs- und Verfassungsgerichten durchzusetzen. (afp/al)



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