Bewährungsstrafe im ersten Prozess nach Kölner Silvesternacht

Es könne nicht eindeutig nachgewiesen werden, dass der Mann aus Algerien an den sexuellen Übergriffen beteiligt war, begründete der Richter am Kölner Landgericht sein Urteil.
Titelbild
Kölner HauptbahnhofFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times6. Mai 2016

Im ersten Prozess um sexuelle Nötigung in der Silvesternacht am Kölner Hauptbahnhof ist der 26-jährige Angeklagten vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen worden – wegen schweren Diebstahls wurde er aber zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Es könne nicht eindeutig nachgewiesen werden, dass der Mann aus Algerien an den sexuellen Übergriffen beteiligt war, begründete der Richter am Kölner Landgericht sein Urteil. Zwei geladene Zeuginnen konnten sich nicht eindeutig an den 26-Jährigen erinnern und hatten teilweise widersprüchliche Aussagen gemacht.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Vorwurf sexueller Nötigung schließlich fallengelassen. Den Vorwurf gemeinschaftlich schweren Diebstahls von Mobiltelefonen und anschließender Hehlerei sah das Gericht hingegen als bewiesen an.

In der Silvesternacht war es in Köln im Bereich Hauptbahnhof und Kölner Dom zu zahlreichen sexuellen Übergriffen auf Frauen durch Gruppen junger Männer vornehmlich aus dem arabischen Raum gekommen. In vielen Fällen wurden sowohl Sexualdelikte als auch Eigentums- und Körperverletzungsdelikte verübt. In der Folge gab es über tausend Strafanzeigen.

(dts Nachrichtenagentur)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion