BKA-Chef Münch fordert Speicherung von IP-Adressen für zwei bis drei Wochen

Dem Präsidenten des Bundeskriminalamts, Holger Münch, genügt das Quick-Freeze-Verfahren nicht. Er hat die Ampelregierung zu einer Ausweitung der Datenspeicherung zur Verbrechensbekämpfung aufgefordert. Nötig sei eine Speicherung von IP-Adressen für zwei bis drei Wochen bei den Telekommunikationsprovidern.
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Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
Epoch Times13. April 2024

Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, hat die Ampelregierung zu einer Ausweitung der Datenspeicherung zur Verbrechensbekämpfung aufgefordert. Die jüngste Einigung auf ein sogenanntes Quick-Freeze-Verfahren, also das Einfrieren von Verbindungsdaten bei einem Verdacht auf schweren Straftaten, reiche nicht aus, sagte Münch den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom Samstag.

Nötig sei auch eine Speicherung von IP-Adressen für zwei bis drei Wochen bei den Telekommunikationsprovidern.

25 Prozent der Fälle ohne IP-Adressen

Münch verwies dabei auf die Strafverfolgung bei sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Rund ein Viertel von 90.000 strafrechtlich relevanten Fällen zur Verbreitung von Kinderpornografie habe das BKA 2022 nicht weiterverfolgen können, „weil die IP-Adressen nicht mehr vorhanden waren“, erläuterte er.

„Wir haben errechnet: Wenn man sie nur zwei Wochen speichern würde, dann hätten wir schon circa 85 Prozent dieser Fälle weiterverfolgen und wohl auch aufklären können.“ Eine Speicherung von „zwei bis drei Wochen“ würde hier die Erfolgsquote deutlich steigern.

Das Quick-Freeze-Verfahren könne „bei herausragenden Bedrohungslagen und bei schweren Straftaten“ helfen, „Ermittlungsansätze zu sichern, die uns sonst verloren gehen würden“, sagte Münch. „Das betrifft die Fragen: Wer hat mit wem geredet? Wo waren bestimmte Personen?“

„Die allermeisten Fälle, in denen wir aber auf Verbindungsdaten zugreifen wollen, betreffen allerdings die IP-Adressen.“ Diese seien bisher aber nicht oder nicht mehr vorhanden, wenn das BKA die Ermittlungen beginne. Wenn bei den Telekommunikationsprovidern keine Daten mehr vorhanden seien, „kann man auch nichts einfrieren“.

Münch weist Vorwurf der Massenüberwachung zurück

Münch wies den Vorwurf einer Massenüberwachung durch die anlasslose IP-Speicherung zurück: Die Daten würden nicht bei den Sicherheitsbehörden gespeichert, sondern bei den Telekommunikationsanbietern, sagte er. „Wir fragen diese nur im Bedarfsfall ab.“

Derzeit ist die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ausgesetzt. Der Europäische Gerichtshof hatte im September 2022 geurteilt, dass eine anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten nicht mit dem europäischen Recht vereinbar ist. Münch verwies aber darauf, dass der EuGH hier „aus gutem Grund Spielraum gelassen“ habe, der genutzt werden könne.

Die Parteien der Ampel-Koalition hatten sich diese Woche auf das Quick-Freeze-Verfahren geeinigt. Die Frage der Speicherung von IP-Adressen wurde laut Bundesinnenministerium aber noch ausgeklammert. Während Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) für die Speicherung eintritt, lehnt Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) dies ab. (afp)



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