Bürokratiekosten seit 2015 um über 1,3 Milliarden Euro gesenkt

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EuroscheineFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times24. November 2016

Die Bundesregierung kommt mit der Entlastung der Unternehmen von Bürokratiekosten weiter deutlich voran: Seit dem Inkrafttreten der so genannten „One-in-One-out“-Regel Anfang 2015 sei die Wirtschaft um mehr als 1,3 Milliarden Euro entlastet worden, sagte der Chef des Nationalen Normenkontrollrats, Johannes Ludewig, der „Rheinischen Post“ (Donnerstagsausgabe). Die Regel bedeutet, dass für jede neue gesetzliche Regelung, deren Folgekosten die Wirtschaft belasten, eine gleichwertige Entlastung an anderer Stelle geschaffen werden muss. „Die zum 1. Januar 2015 auf Vorschlag des Nationalen Normenkontrollrats eingeführte `One in one out`-Regel bringt offenbar tatsächlich den erhofften Druck ins System“, sagte Ludewig.

Bis Mitte 2016 sei das „Out“ um knapp eine Milliarde Euro höher ausgefallen als das „In“. Es zeichne sich ab, „dass sich dieser Trend seither weiter verstetigt“, sagte Ludewig. „So hat allein das zweite Bürokratieentlastungsgesetz zu einem `Out` von 360 Millionen Euro geführt“, sagte Ludwig. Das zweite Bürokratieentlastungsgesetz trat im Juli in Kraft. Es sieht weniger Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten für kleinere und mittlere Unternehmen vor. (dts)



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