Bundesanwaltschaft kündigt nach Urteil im Lübcke-Prozess Revision an

Die Bundesanwaltschaft hat nach dem Urteil im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke Revision vor dem Bundesgerichtshof angekündigt.
Titelbild
Oberstaatsanwalt Dieter Killmer betritt den Gerichtssaal bei einer weiteren Verhandlung im Fall des Mordes an Walter Luebcke im Oberlandesgericht am 12. Januar 2021 in Frankfurt am Main.Foto: Thomas Lohnes - Pool/Getty Images
Epoch Times28. Januar 2021

Die Revision richte sich gegen den Freispruch des Hauptangeklagten Stephan E. vom Vorwurf des versuchten Mordes an einem Asylbewerber, sagte Oberstaatsanwalt Dieter Killmer am Donnerstag nach der Urteilsverkündung in Frankfurt am Main.

Zudem will die Bundesanwaltschaft dagegen vorgehen, dass das Oberlandesgericht Frankfurt den Mitangeklagten Markus H. vom Anklagevorwurf der psychischen Beihilfe zum Mord an Lübcke freigesprochen habe. Die Bundesanwaltschaft sehe auch H. als „Teilnehmer diese Mordgeschehens“ und mache zudem Stephan E. verantwortlich für den Übergriff auf einen irakischen Flüchtling im Januar 2016, sagte Killmer.

„Der Rechtsstaat hat sich wehrhaft gezeigt, weil er mit dem ihm zur Verfügung stehenden Mitteln einen politischen Mord aufgeklärt und mit Nachdruck verfolgt hat“, sagte der Oberstaatsanwalt. „Es bleiben allerdings aus meiner Sicht noch Taten ungesühnt.“

Das OLG Frankfurt am Main verurteilte den Hauptangeklagten Stephan E. am Donnerstag zu lebenslanger Haft und stellte zudem die besondere Schwere der Schuld des 47-Jährigen fest. Das Gericht behält sich außerdem die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach der Haftverbüßung vor.

Zugleich sprach das Frankfurter OLG den 47-Jährigen vom Vorwurf des versuchten Mordes an einem irakischen Asylbewerber im Januar 2016 frei, der ebenfalls Teil der Anklage war. E. bestritt, für diesen Messerangriff verantwortlich zu sein. Nach Auffassung des Senats konnte dies nicht widerlegt werden.

Den Mitangeklagten Markus H. verurteilten die Richter zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Vom Anklagevorwurf der psychischen Beihilfe zum Mord an den wegen öffentlicher Äußerungen im Zuge der Flüchtlingskrise 2015 in rechten Kreisen angefeindeten Lübcke sprachen die Richter den 44-Jährigen hingegen frei.

Der Anwalt von Markus H. zeigte sich „zufrieden“ mit diesem Urteil. Der Verteidiger von Stephan E., Mustafa Kaplan, äußerte sich nicht zu einer möglichen Revision. Er sagte lediglich: „Unzureichende Ermittlungen der Bundesanwaltschaft hatten eine unzureichende Anklageschrift zur Folge getreu dem Motto ‚Pleiten, Pech und Pannen‘.“ Weiterhin sagte er: „Im Nachhinein muss man sagen, dass wahrscheinlich jeder Dorfsherrif besser ermittelt hätte.“

Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 tot auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Wolfhagen-Istha gefunden worden. E. soll ihn aus rechtsextremen Motiven erschossen haben. Das Verbrechen löste großes Entsetzen und große Anteilnahme aus. (afp)



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