Bundesregierung sagt: „BAMF bemerkte nur eine Passfälschung nicht“

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums zeigt das BAMF gefälschte Pässe bisher nicht standardmäßig den Sicherheitsbehörden an, sondern den zuständigen Ausländerbehörden der Bundesländer.
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Syrischer PassFoto: Jens Wolf/Symbolbild/dpa
Epoch Times12. Oktober 2016

Nach Berichten über angeblich nicht bemerkte Passfälschungen bei Flüchtlingen hat eine Überprüfung durch die Bundesregierung ergeben, dass nur eine einzige aufgedeckte Fälschung zuvor vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht erkannt worden war: Behörden in Mecklenburg-Vorpommern hatten den Pass als Fälschung identifiziert.

„Klagen einzelner Bundesländer über zahlreiche unentdeckte Passfälschungen konnten nicht bestätigt werden“, sagte die Linken-Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Mittwoch). Jelpke hatte sich in einer parlamentarischen Anfrage nach der Zahl von Pässen erkundigt, die vom BAMF akzeptiert, von Länderbehörden aber als Fälschungen beanstandet wurden.

Die Antwort der Bundesregierung enthielt die Angaben zu dem Fall in Mecklenburg-Vorpommern. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte im September dem BAMF mangelnde Sorgfalt bei der Passprüfung vorgeworfen. Der Antwort der Bundesregierung auf die parlamentarische Anfrage zufolge hatten die in Bayern beanstandeten Dokumente dem BAMF aber gar nicht zur Prüfung vorgelegen.

Die Bundesregierung berichtete außerdem, dass das BAMF im Jahr 2016 von bisher insgesamt 230.000 überprüften Dokumenten bei Flüchtlingen 3.600 Dokumente und damit 1,6 Prozent als Fälschungen identifiziert habe. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums zeigt das BAMF gefälschte Pässe bisher nicht standardmäßig den Sicherheitsbehörden an, sondern den zuständigen Ausländerbehörden der Bundesländer.

Nur 40 Prozent der Asylantragsteller legen laut BAMF überhaupt Identifikationsdokumente vor, unter syrischen Flüchtlingen sei der Anteil deutlich höher. Jelpke konterte die bayerische Kritik am BAMF: „Wieder einmal wurde mit Fehlinformationen in unverantwortlicher Weise Stimmung gegen Flüchtlinge gemacht.“

Ein gefälschter Pass sei zudem nicht automatisch ein Indiz für eine Bedrohung. Die Bundesregierung selbst weise darauf hin, dass Flüchtlinge manchmal ihre Identität verschleiern müssten, um ihr Herkunftsland verlassen zu können. (dts)

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