Bundestag hat Lobbyregister beschlossen – Anti-Korruptions-Verband: „Nur halbherziger Schritt für mehr Transparenz“

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Durch den Fall Amthor ist das Thema Lobbyismus und Lobbyregister befeuert worden.Foto: iStock
Epoch Times26. März 2021

Lobbyisten müssen sich künftig in ein öffentliches Verzeichnis beim Bundestag eintragen, wenn sie ihre Arbeit regelmäßig, dauerhaft oder geschäftsmäßig für Dritte betreiben.

Das Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters, auf das sich Union und SPD nach langem Ringen verständigt hatten, wurde am Donnerstagabend vom Bundestag beschlossen. Der von lobbykritischen Organisationen, aber auch von der SPD geforderte „exekutive Fußabdruck“ ist allerdings nicht enthalten.

Die gesetzliche Registrierungspflicht soll für die Interessenvertretung gegenüber Abgeordneten und deren Mitarbeitern, Fraktionen und der Bundesregierung gelten. Bei letzterer sind auch Staatssekretäre, Abteilungsleiter und Unterabteilungsleiter erfasst.

Die Pflicht zum Eintrag in das Register gilt auch dann, wenn innerhalb der jeweils vergangenen drei Monaten mehr als 50 unterschiedliche Kontakte zur Interessenvertretung aufgenommen wurden. Zudem vorgesehen ist für Lobbyisten ein einheitlicher und verbindlicher Verhaltenskodex.

Name, Anschrift, Tätigkeitsbeschreibung und Auftraggeber sind erfasst

In dem Register sollen die Namen und Anschriften der Betroffenen erfasst werden sowie eine Beschreibung der Tätigkeit und Angaben zu den Auftraggebern. Außerdem müssen die Unternehmen Angaben zu den jährlichen Lobbyausgaben machen sowie zu Zuwendungen und Spenden oberhalb von 20.000 Euro. Bei Verstößen gegen die neuen Vorschriften drohen Bußgelder.

Um die Einführung eines Lobbyregisters hatten SPD und Union zuvor lange gerungen. Im Sommer 2020 trug die öffentliche Empörung über den Fall des CDU-Politikers Philipp Amthor dazu bei, dass die Union dem Vorhaben nach langem Zögern im Grundsatz zustimmte. Schließlich geriet die Union durch die Affäre um die Beschaffung von Schutzmasken unter Druck.

„Exekutiver Fußabdruck“ wurde nicht eingeführt

Nicht durchsetzen konnte sich die SPD mit der Forderung nach dem auch von Opposition und Verbänden geforderten „exekutiven Fußabdruck“. Dabei geht es um die Mitwirkung von Unternehmen oder Verbänden am Erarbeiten von Gesetzestexten, um Transparenz darüber zu schaffen, in welcher Weise Lobbyinteressen in neue Vorschriften eingeflossen sind. Dies lehnte die Union jedoch ab.

Für die SPD wertete Matthias Bartke das neue Gesetz als einen „parlamentarischen Meilenstein“. Er bedauerte aber erneut das Fehlen des „exekutiven Fußabdrucks“ und kritisierte die Haltung der Union dazu. Für CDU und CSU verteidigte Patrick Schnieder die Neuregelung als „gut und ausgewogen“. Er sprach von einem „Meilenstein für mehr Transparenz“.

Lobbytransparenz-Verbände: „Nur halbherziger Schritt für mehr Transparenz“

Von einem „nur halbherzigen Schritt für mehr Transparenz“ sprach dagegen die Allianz für Lobbytransparenz, der Transparency International, aber auch große Wirtschaftsverbände wie der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Verbraucherzentrale Bundesverband sowie Umweltverbände angehören.

Zwar sei das neue Gesetz ein Fortschritt, „wegen der vielen Ausnahmen und dem Fehlen eines exekutiven Fußabdrucks kann aber von wirklicher Transparenz im Lobbygeschehen nicht gesprochen werden“, drängte das Bündnis auf Nachbesserungen nach der Bundestagswahl.

Der Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, Andreas Krautscheid, begrüßte das neue Gesetz. Er machte aber auch deutlich, dass sein Verband sich weitergehende Regelungen gewünscht hätte und daher von sich aus auf freiwilliger Basis zusätzliche Transparenz herstellen wolle. (afp)



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