Ellwangen: Verfassungsgericht weist Eilantrag gegen Abschiebung von Togoer ab

Der Asylsuchende aus Togo, der unter großem Polizeiaufgebot in Ellwangen abgeholt worden war, darf nach Italien zurückgebracht werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Der Anwalt des Mannes hatte in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht.
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Am 3. Mai 2018 in Ellwangen.Foto: Thomas Niedermueller/Getty Images
Epoch Times14. Mai 2018

Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag des bei einem Großeinsatz der Polizei Anfang Mai im baden-württembergischen Ellwangen gefassten Asylbewerbers aus Togo gegen seine Abschiebung nach Italien abgewiesen. „Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt“, teilte das Gericht am Montag in Karlsruhe mit. Die Verfassungsbeschwerde sei „bisher mangels ausreichender Begründung unzulässig“. Die Entscheidung ist nach Gerichtsangaben unanfechtbar.

Der 23-jährige Mann aus Togo sitzt in Abschiebehaft und soll nach Italien überstellt werden. Dort wurde er erstmals als Flüchtling registriert und reiste später weiter nach Deutschland. Die Verfassungsklage hatte zum Ziel, die Abschiebung zu verhindern und die Freilassung aus der Abschiebehaft zu erreichen.

Der Anwalt des Manns wollte die Ausreisepflicht mit dem Argument kippen, das zuständige Verwaltungsgericht habe eine eigentlich schon abgelaufene Frist mit der Begründung verlängert, dass sich der Togoer der Abschiebung entzogen habe. Es sei aber juristisch unklar, ob sich der Mann der Abschiebung entzogen habe.

Das Verfassungsgericht erklärte nun, der Klage habe „eine hinreichende Begründung“ gefehlt. Dies gelte „insbesondere bei der vom Beschwerdeführer in den Mittelpunkt gestellten Rüge, das Verwaltungsgericht habe wegen mehrerer Fragen, deren Klärung dem Europäischen Gerichtshof obliege, die Sache dort vorlegen müssen“.

In Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bestehe aber keine Vorlagepflicht. Auch habe das Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung „in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise“ erwogen, ob es zumutbar sei, von Italien aus das Hauptsacheverfahren zu führen, entschied das Verfassungsgericht.

Wenn abgelehnte Asylbewerber, die ihren Antrag in einem anderen EU-Land stellten als jenem, in dem sie einreisten, nicht binnen sechs Monaten abgeschoben werden, ist gemäß den EU-Regeln fortan das Land für den Asylantrag zuständig, das die fristgerechte Abschiebung versäumte. Im Fall des Togoers ist dies Italien.

In Ellwangen hatten sich in einer Flüchtlingsunterkunft nach Polizeiangaben bis zu 200 Bewohner zusammengeschlossen, um die Abschiebung des Togoers zu vereiteln. Ein erster kleinerer Polizeieinsatz musste abgebrochen werden.

Wenige Tage später rückte die Polizei mit einem Großaufgebot aus hunderten Beamten in die Unterkunft ein, um die Abschiebung durchzusetzen und Kontrollen vorzunehmen. Mehrere Bewohner wurden festgenommen. (AFP)

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