EU-Staaten einigen sich auf Frauenquote

Die EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen freute sich über die Einigung der EU-Staaten zur Stärkung der Frauenquote in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen.
Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, spricht während einer Plenarsitzung des Europäischen Parlaments.
Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, setzt sich für die Frauenquote ein.Foto: Jonas Roosens/BELGA/dpa
Epoch Times14. März 2022

Für die Führungsgremien börsennotierter Unternehmen soll es künftig eine europaweite Frauenquote geben: Darauf einigten sich die EU-Staaten am Montag nach rund zehnjährigen Verhandlungen mehrheitlich, wie der französische Ratsvorsitz mitteilte. Bundesfrauenministerin Anne Spiegel (Grüne) sprach von einem „Meilenstein für die Gleichstellung“.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen begrüßte die Einigung. „Wir wollen die Glasdecke durchbrechen, die talentierte Frauen von einem Einzug in Führungsgremien abhalten“, schrieb sie auf Twitter. Die Kommission hatte die Richtlinie bereits 2012 vorgeschlagen, sie war aber jahrelang blockiert.

Ziel ist es, den Frauenanteil in den Führungsgremien börsennotierter Unternehmen in der EU deutlich zu erhöhen. Bis zum Jahr 2027 sollen solche Firmen demnach mindestens 40 Prozent Frauen in ihren Aufsichtsräten oder 33 Prozent Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen erreichen.

Keine Änderung für Deutschland

Nach Angaben von Ministerin Spiegel dürfte sich in Deutschland durch den Beschluss vorerst nichts ändern. Denn Mitgliedstaaten, in denen bereits „ebenso wirksame Maßnahmen“ ergriffen wurden, sind von der Neuregelung ausgenommen.

Große Unternehmen in Deutschland müssen ihre Aufsichtsräte in der Regel mit mindestens 30 Prozent Frauen besetzen. Auf diesen Kompromiss hatte sich die große Koalition Ende 2020 verständigt. Nach einer Aufstellung des Pariser Delors-Instituts gehört Deutschland zu einer Spitzengruppe von acht EU-Ländern mit verbindlichen Quoten.

In der EU muss die Führungspositionen-Richtlinie noch gemeinsam mit dem Europäischen Parlament verabschiedet werden, bevor sie in Kraft treten kann. (afp/mf)



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