Generalbundesanwalt: Terrorgefahr unabhängig von Flüchtlingsbewegung

Der Generalbundesanwalt hält eine Verknüpfung von Terrorgefahr und muslimischen Migranten für unzulässig.
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Islamisten.Foto: AFP/Getty Images
Epoch Times4. Dezember 2018

Generalbundesanwalt Peter Frank hält eine Verknüpfung von Terrorgefahr und muslimischen Flüchtlingen für unzulässig.

„Islamistischer Terrorismus ist nichts, was erst im Jahr 2015 nach Deutschland gekommen ist“, sagte er der „Rheinischen Post“ (Dienstagsausgabe). „Es wäre daher völlig verfehlt, jeden Flüchtling zu verdächtigen, ein islamistischer Terrorist zu sein“, so Frank.

Der Anschlag auf das World-Trade-Center in New York am 11. September 2001 sei in Deutschland geplant worden.

Frank erinnerte außerdem an die Kofferbomber 2006, die Sauerland-Gruppe 2007, den vereitelten Anschlag der „Düsseldorfer Zelle“ 2001 und den versuchten Anschlag auf den Hauptbahnhof Bonn 2013: „Das alles geschah unabhängig von der Flüchtlingsbewegung 2015.“

Allerdings wisse seine Behörde auch, dass der IS die Flüchtlingsbewegung missbraucht und auf diesem Wege Personen nach Westeuropa geschleust habe. (dts)



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