Ende der Quarantäne-Entschädigung – „Impfpflicht durch die Hintertür“

Die Entscheidung der Gesundheitsminister, eine Entschädigung für Ungeimpfte in Quarantäne zu streichen, wird aus vielen Richtungen begrüßt. Doch es gibt auch kritische Stimmen.
Epoch Times23. September 2021

Die Kommunen haben sich hinter die von den Gesundheitsministern beschlossene Streichung der Entschädigung für ungeimpfte Arbeitnehmer in Quarantäne gestellt.

„Es ist eine individuelle Entscheidung, sich trotz des bestehenden Angebotes nicht impfen zu lassen“, sagte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Donnerstag). „Das bedeutet aber auch, dass die Konsequenzen dieser Entscheidung selbst zu tragen sind.“

Entscheidung nachvollziehbar

Es gebe keinen Grund, weshalb die Allgemeinheit in diesen Fällen die Entschädigung finanzieren sollte. Deswegen halte es der Städte- und Gemeindebund „für nachvollziehbar, dass Ungeimpfte keine Lohnfortzahlung erhalten, wenn sie in Quarantäne müssen“. In der Praxis werde das allerdings kaum eine Rolle spielen, „da sich Betroffene im Falle einer Erkrankung krankschreiben lassen können“.

Positiv auf die Entscheidung reagierte auch der Deutsche Städtetag. „Ich halte es für richtig, die Fortzahlung von Verdienstausfällen bei Quarantäne für Ungeimpfte auslaufen zu lassen“, sagte Präsident Burkhard Jung (SPD) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Donnerstag). Es gebe inzwischen ein Impfangebot für alle. Und nach dem Infektionsschutzgesetz werde bei Quarantäne nur entschädigt, wer sich nicht impfen lassen könne oder wenn keine Impfung verfügbar sei, sagte Jung, der auch Leipziger Oberbürgermeister ist. Lohnfortzahlung sollte der Staat nur übernehmen, wenn es dafür einen guten Grund gebe, wenn sich also jemand zum Beispiel aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen könne.

DGB beklagt „Impfpflicht durch die Hintertür“

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) übte hingegen scharfe Kritik an dem Beschluss der Gesundheitsminister. „Es kann nicht sein, dass die Politik die Verantwortung für den Kampf gegen die Pandemie einfach bei den Beschäftigten ablädt“, sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Eine Impfpflicht durch die Hintertür lehnen wir weiterhin ab.“ Außerdem bedeute die Neuregelung auch, dass Beschäftigte dem Arbeitgeber ihren Impfstatus offenlegen müssten.

Hoffmann betonte, es sei eine der wichtigsten Errungenschaften der Arbeiterbewegung, dass Arbeitgeber so wenig wie absolut nötig über das Privatleben und damit auch die Gesundheitsentscheidungen der Beschäftigten erfahren. Vorerkrankungen, gesundheitliche Einschränkungen oder sonstige Informationen über Eingriffe in den eigenen Körper seien – bis auf Informationen über die grundsätzliche Eignung für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit – Privatsache der Beschäftigten. „Wir wollen nicht, dass Arbeitgeber ihre Machtposition über die Kenntnis der Gesundheitsdaten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausbauen.“

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern hatten am Mittwoch mehrheitlich beschlossen, dass es für Verdienstausfälle wegen einer angeordneten Quarantäne für die meisten ungeimpften Arbeitnehmer spätestens ab 1. November keine Entschädigung mehr geben soll. Greifen soll dies für alle, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich auch impfen lassen können. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte erklärt, es gehe nicht um Druck, sondern auch um Fairness. (dpa/oz)



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