Gutachten: Neue CO2-Bepreisung durch Bundesregierung ist verfassungswidrig
Das neue Gesetz über die ab Januar geltende CO2-Bepreisung verstößt laut einem Rechtsgutachten gegen die Verfassung. Bürger würden demnach ohne spürbaren Effekt für die Umwelt mit 25 Milliarden Euro belastet.

Bund und Länder haben sich geeinigt: Der CO2-Preis soll zum 1. Januar 2021 von derzeit 10 auf 25 Euro steigen.
Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa/dpa
Das Gesetz über die ab Januar geltende CO2-Bepreisung verstößt laut einem im Auftrag der FDP-Fraktion erstellten Rechtsgutachten gegen die Verfassung.
Das Ende 2019 verkündete Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) der großen Koalition sei aufgrund seiner Konstruktion verfassungswidrig, heißt es in dem Gutachten des Staats- und Verwaltungsrechtlers Rainer Wernsmann, das am Dienstag in Berlin vorgestellt wurde.
Grund sei, dass die CO2-Abgabe in Form eines Festpreises und ohne Begrenzung der Gesamtmenge von Emissionen angesetzt wurde. Dies sei jedoch verfassungsrechtlich nicht möglich. Laut Gutachten würde das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern.
FDP sieht sich in Kritik bestätigt
Die FDP sieht sich in ihrer Kritik an dem Gesetz bestätigt. „Ein verfassungswidriger CO2-Preis würde das Vertrauen der Bürger in die Klimapolitik schwer erschüttern“, erklärte der klimapolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Lukas Köhler.
Die Bundesregierung müsse das BEHG daher stoppen und stattdessen durch die Ausweitung des EU-Emissionshandels einen „verfassungskonformen CO2-Preis“ auf den Weg bringen.
Bürger werden ohne spürbaren Effekt belastet
Dieser müsse in Verbindung mit einem CO2-Limit dafür sorgen, dass alle Klimaziele garantiert erreicht werden, forderte Köhler. In der aktuell geplanten Form dagegen würde der CO2-Preis Bürger und Unternehmen bereits in den ersten drei Jahren mit rund 25 Milliarden Euro belasten, ohne dass ein spürbarer Effekt für den Klimaschutz zu erwarten sei.
Das BEHG wurde Ende 2019 als zentraler Bestandteil des Klimaschutzpakets von Union und SPD erlassen. Vergangenen Monat einigte sich das Bundeskabinett dann auf eine Erhöhung der CO2-Preise auf Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas ab kommendem Jahr. Im Gegenzug sollen Bürger und Unternehmen beim Strompreis entlastet werden.
Der nationale Emissionshandel soll dann mit einem fixen CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne starten. Das entspricht nach Angaben des Bundesumweltministeriums brutto sieben Cent pro Liter Benzin, acht Cent pro Liter Diesel und ebenfalls acht Cent pro Liter Heizöl sowie 0,5 Cent pro Kilowattstunde Erdgas.
Bis zum Jahr 2025 sollen die Zertifikate mit einem auf 55 Euro ansteigenden Festpreis ausgegeben werden. Ab 2026 wird der Zertifikatepreis dann durch Versteigerungen ermittelt, wobei für 2026 ein Preiskorridor von 55 Euro bis 65 Euro pro Tonne CO2 vorgegeben ist. (afp)
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