Haft für Behinderung von Löscharbeiten an Flüchtlingsheim

Zwei Männer, die die Löscharbeiten beim Brand eines unbewohnten Flüchtlingsheims im sächsischen Bautzen gestört haben, sind zu Jugendhaftstrafen verurteilt worden. Das Amtsgericht Bautzen verhängte gegen die beiden 21-Jährigen Strafen von…
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Weil sie die Löscharbeiten an diesem brennenden Flüchtlingsheim behinderten, müssen zwei junge Männer ins Gefängnis.Foto: Rico Loeb/dpa
Epoch Times28. November 2016

Zwei Männer, die die Löscharbeiten beim Brand eines unbewohnten Flüchtlingsheims im sächsischen Bautzen gestört haben, sind zu Jugendhaftstrafen verurteilt worden. Das Amtsgericht Bautzen verhängte gegen die beiden 21-Jährigen Strafen von zweieinhalb und drei Jahren ohne Bewährung.

Damit folgte es dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die jungen Männer wurden wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, schwerer Körperverletzung, Diebstahls, räuberischer Erpressung und Beleidigung in anderen Fällen verurteilt.

Das Großfeuer am 21. Februar 2016 in dem geplanten Asylbewerberheim sorgte bundesweit für Schlagzeilen, auch wegen der Behinderung der Löscharbeiten. Wer den Brand gelegt hat, ist bisher unklar. (dpa)



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