In Lauterbachs Lebenslauf passt einiges nicht zusammen

In der Vita des Bundesgesundheitsministers sind weitere Ungereimtheiten aufgetaucht. Laut seiner Bewerbung leitete er ab 1995 ein Institut, das aber erst 1997 eröffnet wurde. Auch sein Ministerium verzettelt sich in Widersprüchen.
«Ich glaube, dass die langen Schulschließungen so nicht notwendig gewesen sind»: Karl Lauterbach.
In Karl Lauterbachs Lebenslauf sind weitere Ungereimtheiten publik geworden.Foto: Oliver Berg/dpa
Von 24. April 2023

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Die Sammlung der Ungereimtheiten im Lebenslauf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ist um ein weiteres Kapitel reicher. Nachdem er nicht verifizierbare Verdienste aus dem Jahr 1995 in seiner Vita aufgelistet hatte, kommt nun eine offenbar nicht nachvollziehbare Historie seines Kölner Instituts für Gesundheitsökonomie hinzu. Über die rätselhafte Gründungsgeschichte des „Lauterbach-Instituts“ berichtete das Magazin „Cicero“ und verweist dabei auf Recherchen des „Schwäbischen Tagblatts“.

Demnach hatte sich der 59-Jährige am 10. Dezember 1995 auf eine Professur an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen beworben. In seinem Bewerbungsschreiben hieß es unter anderem: „Zum 1. Dezember 1995 habe ich die zunächst kommissarische Leitung des neu gegründeten Instituts für Gesundheitsökonomie an der medizinischen Fakultät der Universität zu Köln (Vergütungsstufe C3) übernommen.“

Weitere Widersprüche

„Cicero“ wie auch die „Welt am Sonntag“ hatten vor einigen Wochen bereits den „begründeten Verdacht“ geäußert, dass es das angegebene Institut zum Zeitpunkt der Bewerbung noch gar nicht gab. Die Vermutung lasse sich durch zahlreiche Dokumente belegen und würde nun vom „Schwäbischen Tagblatt“ gestützt.

So habe die Zeitung jetzt weitere Aussagen der Universität zu Köln wie auch des Bundesgesundheitsministeriums eingeholt. Beim Versuch, den Minister aus der Schusslinie zu holen, „verheddert man sich immer mehr in Widersprüchen“. Unter anderem zitiert der „Tagblatt“-Artikel eine Auskunft der Universität Köln zur Gründungsgeschichte des Instituts: „Das Institut wurde mit der formalen Anerkennung des Ministeriums im Dezember 1996 gegründet.“ Die Eröffnung wurde dann feierlich am 21. Februar 1997 durchgeführt, heißt es in einer E-Mail der Uni-Pressestelle, und weiter: „Herr Prof. Lauterbach hat es ab der formalen Anerkennung geleitet.“

Diese Stellungnahme der Kölner Universität sei nicht in Einklang mit der Chronologie in Lauterbachs Bewerbung an die Universität Tübingen zu bringen. Im Dezember 1995 existierte das Institut für Gesundheitsökonomie noch gar nicht. Die Gründung erfolgte erst ein Jahr später. Folglich habe er es nicht leiten können, auch nicht „kommissarisch“.

Pressestelle macht unterschiedliche Angaben

Auch das Bundesgesundheitsministerium vermeldet zur Gründungsgeschichte des Instituts Dinge, die nicht zusammenpassen: „Prof. Karl Lauterbach war ab Ende 1995 als kommissarischer Leiter mit dem Aufbau des neuen An-Instituts Gesundheitsökonomie, Medizin und Gesellschaft der Universität zu Köln betraut. Bezahlt wurde er dafür entsprechend der Besoldungsgruppe C3. Das Institut wurde 1997 mit seiner Berufung als Professor offiziell eröffnet.“

Wenige Wochen zuvor, hatte das Ministerium „Cicero“ hingegen in einer Mail mitgeteilt: „Prof. Karl Lauterbach hat zunächst die kommissarische Leitung eines ,AN-Instituts Gesundheitsökonomie, Mensch [sic!] und Gesellschaft‘ übernommen, bevor das Institut 1997 offiziell eröffnet wurde. Die Vergütung entsprach der Besoldungsgruppe C3.“

Rechtliche Vorbehalte gegen Weitergabe von Daten

Von einer Beteiligung am „Aufbau“ war also in der ersten Antwort keine Rede. Explizit nach der Korrektheit des abweichenden Institutsnamens („Mensch“) gefragt, korrigierte der Pressesprecher des Ministeriums, der sich auf Lauterbach berief, nichts. „Cicero“ habe daher die Pressestelle der Universität Köln gebeten, den Originalantrag des Senats sowie den zustimmenden Bescheid des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung zuzusenden. Eine Antwort blieb aus. Ähnlich sei es auch Journalisten von „Welt“ und „Welt am Sonntag“ ergangen. Nach längerem Schweigen habe die Universität letztlich mitgeteilt: „Gegen die Weitergabe seiner Daten macht Herr Prof. Lauterbach rechtliche Vorbehalte geltend.“

Der Umgang mit dem brisanten Thema entspreche nicht gerade für jene Offenheit und Transparenz, die die Ampelkoalition noch am Beginn der Legislatur versprochen habe. Vielmehr erhärte sich der Verdacht, dass es Unterschiede zwischen Lauterbachs Angaben gegenüber der Universität Tübingen und der tatsächlichen Chronologie gebe.

 



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