Trump-Prozess in New York: Richter ordnet Anhörung rund um Nachrichtensperre an

Die zweite Woche im Prozess gegen Donald Trump wegen einer angeblichen Verschwörung zu illegaler Wahlkampffinanzierung und Wahlbeeinflussung über Schweigegelder ist vorbei. Die Verteidigung wirft der Anklage vor, über zweifelhafte Verknüpfungen einen Fall konstruieren zu wollen.
Wie es in den Prozessen gegen Donald Trump weitergeht, dürfte den Wahlkampf beeinflussen. Im November will der 77-Jährige erneut zum Präsidenten gewählt werden.
Wie es in den Prozessen gegen Donald Trump weitergeht, dürfte den Wahlkampf beeinflussen. Im November will der 77-Jährige erneut zum Präsidenten gewählt werden.Foto: Spencer Platt/Pool Getty Images North America/AP/dpa
Von 28. April 2024

An dieser Stelle wird ein Podcast von Podcaster angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um den Podcast anzuhören.

Im Prozess gegen den 45. Präsidenten der USA, Donald Trump, sind in dieser Woche in New York die ersten Zeugen vernommen worden. Die Anklage lautet im Kern auf Fälschung von Geschäftsunterlagen in 34 Fällen. Es ist Experten zufolge nicht einmal eindeutig, ob diese für sich allein die Schwelle zur Strafbarkeit überschreiten würden.

Allerdings ist die Anklage als eine Art Verschwörungserzählung konstruiert, die – sollte sie die Geschworenen überzeugen – in der Summe ihrer Teilakte und erweiterten Vorsätze als strafbare Handlung qualifiziert werden könnte.

Die Trump zur Last gelegte Fälschung von Geschäftsunterlagen soll dem Zweck gedient haben, Schweigegeldflüsse zu verdecken. Diese sollen wiederum erfolgt sein, um negative Schlagzeilen im Wahlkampf 2016 zu vermeiden.

Prozess soll angebliche Verschwörung zur Hilfe im Wahlkampf für Trump durchleuchten

An vier Verhandlungstagen sagte der frühere Herausgeber des „National Enquirer“, David Pecker, aus. Dieser räumte ein, erstmals im August 2015 im Trump Tower gewesen zu sein – und gab Auskunft über die weiteren Kontakte bis zum Zeitpunkt seiner mit den Behörden geschlossenen Nichtverfolgungsvereinbarung.

Weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung stellten Peckers Angaben in Zweifel. Allerdings sieht die Anklage die Besuche und deren Inhalt als Teil der von ihr konstruierten Verschwörung – während Pecker darin Business as usual im Mediengeschäft sah. Dass er damit gegen ein Wahlkampfgesetz verstoßen könnte, sei ihm nie in den Sinn gekommen.

Insgesamt soll der „National Enquirer“ der Ex-Pornodarstellerin Stormy Daniels, dem „Playboy“-Model Karen McDougal und dem ehemaligen Pförtner Dino Sajudin für sechsstellige Summen „Exklusivstorys“ abgekauft haben. Dies soll von vornherein in der Absicht geschehen sein, diese nie zu veröffentlichen. In zwei Fällen soll es um Affären und einmal um ein angebliches uneheliches Kind Trumps gegangen sein.

Schweigegeldzahlung als Form der illegalen Wahlkampffinanzierung?

Die Details soll Trumps damaliger Anwalt Michael Cohen ausgehandelt haben. Als „Mann fürs Grobe“ habe er auch die Schweigegeldzahlungen an Daniels und McDougal abgewickelt. Im Jahr 2016 wurde er zum Teil von Trumps Wahlkampfteam. Im April 2018 durchsuchten Bundesbeamte bei einer Sonderermittlung zur Beeinflussung des Wahlkampfs Cohens Räumlichkeiten.

Sie nahmen sämtliche Unterlagen, Computer und Telefone mit. Die Vorwürfe gegen Cohen lauteten auf Bankbetrug, Scheckbetrug und die Verletzung der Finanzierungsregeln des Wahlkampfs.

Er bekannte sich später auch der illegalen Wahlkampffinanzierung schuldig. Im Dezember 2018 wurde er zu einer Haftstrafe verurteilt. Nach seiner Freilassung nach einem Jahr trat er als Trump-Kritiker in Erscheinung.

Die Staatsanwaltschaft hofft vorwiegend auf die Brauchbarkeit seiner Aussage. Nur dann besteht eine reelle Chance, der Verschwörungsgeschichte und der damit verbundenen Qualifizierung des Schweigegelds als illegaler Wahlkampffinanzierung Substanz zu verleihen.

Die Verteidigung wird versuchen, die Glaubwürdigkeit Cohens und seiner Aussage zu unterminieren. Immerhin sei dieser selbst ein verurteilter Betrüger.

Ehemalige Trump-Assistentin und Bankberater als weitere Zeugen im Prozess

Die übrigen Zeugenbefragungen betrafen die frühere Trump-Assistentin Rhona Graff und den Banker Gary Farro. Graff sagte lediglich über das Kontaktsystem aus, das sie für Trump pflegte. Dabei seien Einträge für Sajudin, McDougal oder Stormy vorhanden gewesen. Was es damit genauer auf sich gehabt habe, sei ihr nicht bekannt gewesen.

Farro war Kundenbetreuer Cohens bei der First Republik Bank. Ihm zufolge habe „jede Mitteilung von Herrn Cohen Dringlichkeit vermittelt“. Er bestätigte, dass er bei der Eröffnung eines Kontos für das Unternehmen mit dem Namen Resolution Consultants LLC geholfen habe.

Trotz aller Bemühungen um die Eröffnung des Kontos sei aber nie eine Einzahlung auf das Konto getätigt worden. Der Anklage zufolge soll das Unternehmen zum alleinigen Zweck der Abwicklung der Schweigegeldzahlungen gegründet worden sein.

Allerdings soll ein Kollege ein zweites Konto auf die Essential Consultants LLC eröffnet haben. Farro weilte eigenen Angaben zufolge zu diesem Zeitpunkt auf dem Golfplatz. Dieses Konto soll am Ende für die angebliche Schweigegeldzahlung verwendet worden sein.

Anhörung über mögliche Verletzung der Nachrichtensperre

Der Richter Juan Merchan hat unterdessen für den 1. Mai eine weitere Anhörung angeordnet, bei der auch Trump selbst erscheinen solle. Dies berichtet die englischsprachige Epoch Times.

Dabei geht es aber nicht um den Fall selbst, sondern um eine Nachrichtensperre, die der Richter dazu angeordnet hatte. Die Staatsanwaltschaft wirft Trump vor, in mehreren Social-Media-Beiträgen, Interviews und sogar Wahlkampfauftritten dagegen verstoßen zu haben.

Die Verteidigung hatte zumindest in einem Fall eingeräumt, dass er die Anordnung möglicherweise verletzte – und dessen Löschung veranlasst. Die Nachrichtensperre soll unter anderem verhindern, dass eine Seite Informationen aus dem Gerichtssaal in manipulativer Weise für sich verwendet oder Daten über Geschworene an die Öffentlichkeit gelangen.

Verstöße dagegen können mit 30 Tagen Gefängnis oder einer Geldstrafe von 1.000 US-Dollar geahndet werden. Am Donnerstag und Freitag soll der eigentliche Prozess fortgesetzt werden.



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion