Justizminister will Schrottimmobilien-Mafia mit neuem Gesetz bekämpfen

Künftig werden wohl Immobilienkäufer von „Schrottimmobilien“ erst ihre vollen Kosten bezahlen müssen, bevor sie diese verwalten oder vermieten können. Der Gesetzentwurf soll voraussichtlich am 13. März vom Bundeskabinett beschlossen werden.
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Ein Wohnkomplex in Berlin, noch keine Schrottimmobilie.Foto: JOHN MACDOUGALL/AFP via Getty Images
Epoch Times10. März 2024

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will Machenschaften der sogenannten Schrottimmobilien-Mafia eindämmen und dafür das Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG) reformieren.

„Skrupellose Geschäftsleute ersteigern Problemhäuser, quartieren unter teils erbärmlichen Bedingungen Menschen mit Migrationsbezug dort ein und quetschen damit die Immobilien aus wie eine Zitrone – ohne je den geschuldeten Preis zu bezahlen“, sagte Buschmann den Zeitungen der „Funke-Mediengruppe“.

Gesetzeslücke schließen

Mit einem Entwurf für ein „Gesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien“, über den die „Funke-Zeitungen“ berichten, will das Justizministerium nun die Gesetzeslücke schließen.

Die Verwaltungsämter von Gemeinden sollen demnach die Chance bekommen, dem Käufer der ersteigerten Immobilie vorübergehend das Haus oder die Wohnung zu entziehen. „Nach Anordnung der gerichtlichen Verwaltung sind dann beispielsweise etwaige Mieteinnahmen an den gerichtlich bestellten Verwalter zu zahlen“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

„Dadurch wird dem Anreiz entgegengewirkt, überhöhte Gebote auf Schrott- beziehungsweise Problemimmobilien abzugeben, ohne diese zu bezahlen, um aus der missbräuchlichen Ausübung der so gewonnenen Eigentümerstellung Nutzungen zu ziehen.“

Voraussetzung ist allerdings: Das Haus oder die Wohnung muss als „Problemimmobilie“ eingestuft sein.

Neu: Immobilien erst verwalten, wenn voll bezahlt ist

Ab wann genau das gilt, will das Justizministerium im Gesetz näher bestimmen. Der Käufer der Immobilie soll in solchen Fällen erst das Gebäude verwalten oder vermieten können, sobald er sein Gebot der Zwangsversteigerung voll bezahlt hat.

Das bisherige Gesetz über die Zwangsversteigerung verpflichtet die neuen Besitzer nur zur Zahlung einer sogenannten Sicherheitsleistung, das ist nur ein Bruchteil des Kaufpreises.

Und trotzdem dürfen die Besitzer die Wohnungen bereits vermieten – oftmals kassieren sie laut Bundesregierung hohe Summen weit über dem Marktniveau. Die Bundesregierung spricht von „erheblichen Gewinnen“, die ein betrügerischer Käufer erzielt.

Minister Buschmann hebt hervor: „Wir wollen dieser üblen Masche einen Riegel vorschieben.“ Der Gesetzentwurf soll voraussichtlich am nächsten Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden. Dann muss der Bundestag über die Reform beraten.

Kommunen leiden

Buschmann sagt: „Ich setze mich sehr für dieses Gesetz ein – weil ich aus meiner Heimat Gelsenkirchen weiß, wie sehr Kommunen unter der Schrotthausmafia leiden.“

Die Lebensqualität ganzer Kieze und Nachbarschaften leide unter den Methoden einzelner krimineller Käufer. Seit vielen Jahren gehört der Immobilienmarkt nach Einschätzung von Fachleuten und Sicherheitsbehörden zu einer Branche, in der Geldwäsche, Korruption und Betrug blühen.

Immer wieder gibt es Berichte über Nachbarschaften, in denen sich Anwohner über die Zustände in absichtlich heruntergewirtschafteten Wohnhäusern beschweren, sogenannte „Schrottimmobilien“. (dts/red)



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