Koalition will mit neuem Gesetz Rückgabe von NS-Raubkunst erleichtern

Durch ein neues Gesetz soll die Durchsetzung bestehender Herausgabeansprüche von NS-Raubkunst erleichtert werden.
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Die Stiftung mit Sitz in Magdeburg fördert die Provenienzforschung zu NS-Raubkunst.Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa/dpa
Epoch Times17. April 2024

Wer einen Rechtsanspruch auf Herausgabe von NS-Raubkunst hat, soll diesen künftig leichter durchsetzen können. Das sieht ein am Mittwoch veröffentlichter Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor.

Teil des Entwurfs sind Änderungen in einer Reihe von Gesetzen wie dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), welche die Durchsetzung bestehender Ansprüche erleichtern sollen. Neue Herausgabeansprüche sollen jedoch nicht entstehen.

„Hunderttausende Kulturgüter sind in Nazi-Deutschland ihren Eigentümern unrechtmäßig entzogen worden“, erklärte Justizminister Marco Buschmann (FDP). „Auch das war Teil der nationalsozialistischen Entrechtungs- und Vernichtungspolitik.“ Insbesondere Juden seien so vielfach um ihren Besitz gebracht und ihrer Lebensgrundlage beraubt worden.

„Acht Jahrzehnte nach Ende der NS-Herrschaft befinden sich etliche der von den Nazis entzogenen Kulturgüter noch immer nicht in den Händen ihrer Eigentümer“, begründete der Minister die Neuregelung. Vielfach habe das damit zu tun, dass ihr Verbleib ungeklärt sei.

Herausgabeansprüche sollen leichter durchzusetzen sein

Mitunter liege das aber auch daran, dass das Recht es schwer mache, bestehende Herausgabeansprüche durchzusetzen. Dies solle mit dem neuen Gesetz erleichtert werden.

Konkret sieht dieses unter anderem einen neuen Auskunftsanspruch vor: Verkäufer oder Händler von NS-Raubkunst müssen den früheren Besitzern oder ihren Erben Auskünfte über die betreffenden Werke erteilen. Ebenfalls verändert werden sollen Regeln über die Verjährung von Ansprüchen auf Herausgabe von NS-Kulturgut. Die Verjährung soll demnach nur noch in bestimmten Fällen möglich sein.

Landgerichte sollen in erster Instanz entscheiden dürfen

Weiter ist geplant, dass auch in erster Instanz künftig die Landgerichte für die Rückgabe von NS-Kunst zuständig sind – unabhängig vom konkreten Streitwert. Damit soll laut Justizministerium „der Komplexität entsprechender Rechtssachen Rechnung getragen werden.“ Für deren Bewältigung seien „Landgerichte besser geeignet als Amtsgerichte“.

Der Gesetzentwurf wurde am Mittwoch veröffentlicht und an Länder und Verbände versandt. Diese haben nun Gelegenheit, bis zum 15. Mai Stellung zu nehmen. Das Justizministerium setzt mit dem Vorhaben zusammen mit dem Finanzministerium und dem Ressort von Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) eine Vereinbarung aus dem Ampelkoalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode um. (afp)



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