Elektronische Patientenakte: Krankenkassen sehen sich nach BSI-Dokument unter Druck
Ein Dokument vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sorgt für Aufruhr unter den Krankenkassen, weil die Kriterien über bestehende Regelungen hinausgehen. Die gesetzlichen Krankenkassen haben sich deshalb an das Bundesministerium für Gesundheit gewandt.

Wartezimmer einer Arztpraxis: Deutschlands Kassenärzte warnen eindringlich vor unnötigen Praxisbesuchen wegen des neuen Coronavirus.
Foto: Sina Schuldt/dpa/dpa
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine Prüfvorschrift mit 136 Kriterien für die Zulassung von elektronischen Patientenakten erstellt. Das berichtet der Fachdienst „Handelsblatt Inside Digital Health“. Demnach sorgt das Dokument für Aufruhr, weil die Kriterien über bestehende Regelungen hinausgehen: In einer konzertierten Aktion haben sich die gesetzlichen Krankenkassen deshalb an das Bundesministerium für Gesundheit gewandt.
Ein erstes Gespräch mit dem BSI soll allerdings ergebnislos geblieben sein. Ab dem 1. Januar 2021 müssen die Kassen ihren Versicherten eine digitale Krankenakte anbieten, sonst werden sie finanziell sanktioniert. Deshalb war im Februar eigentlich vereinbart worden, dass keine Änderungen an den Vorgaben für die Akten mehr gemacht werden.
Die Mehrheit der Kassen befürchtet nun, wegen der BSI-Vorgaben den Zeitplan nicht halten zu können oder die Funktionen der Akte auf ein Minimum reduzieren zu müssen. Wären die Vorschriften vor vier Monaten dagewesen, hätte das zu überhaupt keinem Problem geführt, heißt es aus Teilnehmerkreisen: „Da hat jemand gepennt.“ Die Vorgaben des BSI sind nicht komplett neu, nur waren sie bisher keine Vorgabe für die Entwicklung von Patientenakten.
Das BSI-Dokument, über welches „Handelsblatt Inside“ berichtet, enthält Einschätzungen der Gematik, inwieweit die BSI-Prüfkriterien durch die eigenen Anforderungen schon abgedeckt sind. Demnach werden nur 27 der 136 Kriterien als „redundant“ (überflüssig, doppelt vorhanden) zu den Gematik-Vorgaben eingestuft, die wie erwähnt seit Februar festgelegt sind. Die Gematik, eine mehrheitlich in Bundesbesitz befindliche Gesellschaft, ist neben dem BSI federführend für die Zulassung der Akten verantwortlich. (dts)
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