Kurdischer Familienvater wegen geänderter Rechtslage vorerst nicht aus Hessen abgeschoben

Eigentlich sollte der türkischstämmige Familienvater wieder in die Türkei abgeschoben werden, doch dann gab es eine richterliche Entscheidung am Europäische Gerichtshof (EuGH). Nun muss neu entschieden werden.
Titelbild
Polizei überwacht eine Sammelabschiebung auf dem Flughafen Leipzig-Halle.Foto: Sebastian Willnow/dpa
Epoch Times5. Juli 2023

Ein kurdischer Familienvater wird vorerst nicht aus Hessen in die Türkei abgeschoben. Wie das Verwaltungsgericht Kassel am Mittwoch mitteilte, gaben die Richter dem Abänderungsantrag des Manns in einem Eilverfahren statt und ordneten die aufschiebende Wirkung seiner Klage an. Die Entscheidung wurde mit einer geänderten Rechtslage begründet.

Im Februar hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass das Kindeswohl und der Schutz der Familie bereits bei Erlass der Abschiebeandrohung und nicht erst bei der Frage des Vollzugs zu berücksichtigen seien. Dies müsse die Behörde im Rahmen ihres Ermessens beachten.

Hier sei das nicht geschehen, weil die Behörde den Bescheid vor der Entscheidung des EuGH erlassen habe. Ob die Tatsache, dass der Mann eine deutsche Frau und deutsche Kinder hat, einer Abschiebung in die Türkei letztlich tatsächlich entgegenstehe, sei vor dem Erlass einer neuen Abschiebeanordnung gesondert zu prüfen.

ald/cfm



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion