Lange Haft nach Brandanschlag auf Asylunterkunft – Richter bescheinigt Angeklagten „Rassenhass“

Das rechtsradikale, fremdenfeindliche Weltbild der Angeklagten sei Auslöser der Tat gewesen, betonte der Vorsitzende Richter Wolfgang Rosenbusch in der Urteilsbegründung.
Titelbild
Brandanschlag in Salzhemmendorf: Die Täter sind zu langen Haftstrafen verurteilt worden.Foto: Kreisfeuerwehr Hameln-Pyrmont/Archiv/dpa
Epoch Times17. März 2016
Nach einem Brandanschlag auf eine Asylunterkunft im niedersächsischen Salzhemmendorf sind die beiden Haupttäter zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Wegen versuchten Mordes und Brandstiftung muss der 31 Jahre alte Werfer des Brandsatzes acht Jahre ins Gefängnis.

Sein 25 Jahre alter Mittäter, ein freiwilliger Feuerwehrmann, der später beim Löscheinsatz mit dabei war, erhielt am Donnerstag sieben Jahre Haftstrafe vom Landgericht Hannover. Außerdem wurde bei ihm ein Alkoholentzug angeordnet. Eine 24-Jährige, die die beiden Betrunkenen zum Tatort fuhr, wurde zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

Der Brandsatz war in der Nacht zum 28. August durch ein geschlossenes Fenster geflogen und in der Wohnung einer Familie aus Simbabwe gelandet. Nur weil ein Junge im Zimmer seiner Mutter schlief, wurde niemand verletzt. Die von einem Nachbarn alarmierte Feuerwehr konnte die Flammen löschen, bevor sie auf andere Räume übergriffen.

Das rechtsradikale, fremdenfeindliche Weltbild der Angeklagten sei Auslöser der Tat gewesen, betonte der Vorsitzende Richter Wolfgang Rosenbusch in der Urteilsbegründung. „Grundlage war der nationalsozialistisch unterlegte Rassenhass aller drei Angeklagten.“ Dem Trio sei bewusst gewesen, dass bei dem Anschlag Menschen sterben können. „Das haben sie billigend in Kauf genommen.“

Die beiden Angeklagten hatten beim Prozessauftakt ein fremdenfeindliches Motiv abgestritten und die Tat darauf zurückgeführt, dass sie sturzbetrunken waren. Mit seinem Urteil entsprach das Gericht der Forderung der Anklage. Die junge Frau erhielt sogar eine um vier Monate längere Strafe, als von der Staatsanwaltschaft verlangt. Die Verteidigung hatte für die Frau auf eine Bewährungsstrafe plädiert. Für den Haupttäter forderte sie eine Strafe von maximal fünf Jahren, für den Mittäter eine milde Strafe.

(dpa)


Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion