Linksfraktion will Privatadressen aus Impressum entfernen

Der Sicherheit wegen will die Linke die Impressumspflicht von Websites verändern. Während die einen Sicherheit in der Anonymität sehen, sehen andere diese in der Transparenz: Wer veröffentlicht was und warum?
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Impressum. Symbolbild.Foto: iStock
Epoch Times12. Juni 2022

Auf Antrag der Fraktion der Linkspartei im Bundestag vom 30. Mai „Keine Privatadressen im Impressum“ (pdf) soll sich die Bundesregierung mit der Thematik beschäftigen.

„Die Impressumspflicht in ihrer gültigen Ausgestaltung drängt all jene aus der digitalen Öffentlichkeit, die (noch) über keine Geschäftsadresse verfügen“, wie etwa Blogger, Solo-Selbständige oder Gründer. Insbesondere soll das Problem dem Antrag nach auch Angehörige vulnerablen Gruppen betreffen, die „mehr als andere Anfeindungen und Hass“ ausgesetzt seien.

Die Impressumspflicht …

Das Bundesjustizministerium informiert: „Viele Unternehmen bieten Kunden ihre Ware oder Dienstleistung online an. Damit Nutzer dennoch wissen, mit welchem Anbieter sie es zu tun haben, hat der Gesetzgeber die Impressumspflicht eingeführt.“ Damit soll unter anderem die Seriosität eines Anbieters geprüft werden können.

Geregelt wird die Impressumspflicht im Telemediengesetz. Sie gilt für alle Anbieter einer „geschäftsmäßigen“ Internetseite. Ausschließlich privat genutzte Seiten fallen nicht unter diese Pflicht. Angegeben werden müssen unter anderem Namen, Anschrift und Kontaktdaten.

… und das Problem

Dem Antrag der Linksfraktion nach sei aber die Geschäftsmäßigkeit weitreichender als die Gewerbsmäßigkeit. Deshalb würden Juristen auch allen, die mehr als nur private Familien-Blogs betreiben, zur Veröffentlichung eines Impressums raten, „um kostenintensive Abmahnungen zu vermeiden“. Das betreffe vor allem auch jene, die Affiliate-Links oder Werbung einbänden oder Inhalte veröffentlichten, „die thematische Ähnlichkeit zu ihrer beruflichen Tätigkeit haben“.

Daraus ergibt sich aber ein Problem: „Alle, die keine Geschäftsadresse haben, müssen ihre Wohnadresse veröffentlichen“, so die Linksfraktion. Das wiederum berge erhebliche Gefahren in Bezug auf „digitale Gewalt durch Stalking, Identitätsdiebstahl, Terrorisierung durch massenhafte Online-Bestellungen oder gefälschte Notrufe und auch physische Bedrohung“.

Man verweist dazu auf den Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung (BT-Drs. 19/30750, S. 201): „So ist für Soloselbstständige die derzeitige Regelung der Impressumspflicht problematisch, wenn sie mit der zustellfähigen Adresse auch ihre Privatanschrift offenbaren müssen, was häufig der Fall ist“.

Vorschlag: Vermittler oder Chiffre

Zunächst wird der Antrag der Linksfraktion dem Deutschen Bundestag zur Abstimmung gegeben. Bei Annahme wird dieser die Bundesregierung auffordern, die Zeitmäßigkeit der Impressumspflicht „in ihrer konkreten Ausgestaltung“ zu prüfen. Insbesondere soll dabei auch nach Ansicht der Antragsteller geprüft werden, ob die gegenwärtige Regelung „digitale Gewalt insbesondere gegen vulnerable Gruppen“ begünstigt.

Darüber hinaus soll sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für eine Anpassung der Vorgaben der E-Commerce-Richtlinie einsetzen. Damit soll die „Kontaktierbarkeit auf anderem Weg als durch die Angabe der Wohnadresse hergestellt werden“.

Um auch all jenen ohne separate Geschäftsadresse die Veröffentlichung von Websites „ohne Angabe der Privatadresse“ zu ermöglichen, schlägt die Linksfraktion vor:

Um in „angemessener Weise kontaktierbar“ zu sein, könnten beispielsweise Adress- und Kontaktdaten von Privatpersonen bei „Impressumsintermediären“ (Vermittler) hinterlegt und verwaltet werden. Eine andere Möglichkeit würden demnach Chiffrenummern bei einer Meldestelle bieten. (sm)



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