Medienstaatsvertrag – ein „massiver Angriff auf die Medien- und Meinungsfreiheit im Internet“

Der neue Medienstaatsvertrag soll nicht mehr nur für Rundfunk und Fernsehen, sondern auch für Medienplattformen – beispielsweise bei Livestream- oder Videoportalen – gelten.
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Nutzerin liest Online-News.Foto: iStock
Epoch Times7. Dezember 2019

Ab Herbst 2020 soll der Medienstaatsvertrag den seit 1991 geltenden Rundfunkstaatsvertrags ablösen. Die von den Ministerpräsidenten der Bundesländer beschlossene Regelung stößt auf heftige Kritik des FDP-Politikers Jan Marcus Rossa. Laut „Welt“ sieht der Rechtsanwalt in dem Vertrag einen „massiven Angriff auf die Medien- und Meinungsfreiheit im Internet“.

Der neue Medienstaatsvertrag soll nicht mehr nur für Rundfunk und Fernsehen, sondern auch für Medienplattformen – beispielsweise bei Livestream- oder Videoportalen – gelten. Als Problematisch sieht Rossa hier die im Medienstaatsvertrag vorgeschriebene Grenze von Zuschauerzahlen. Ab 20.000 gleichzeitigen Nutzern benötigen die Betreiber eine Rundfunklizenz und unterliegen damit dem Geltungsbereich des Rundfunkrechts.

Dass sich dagegen Widerstand bei Presseunternehmen regt, ist für den Anwalt „durchaus nachvollziehbar“. Denn die sonst gewährten Freiheiten, werden vom Medienstaatsvertrag eingeschränkt, sobald es um Videoformate geht.

Insoweit sollten Presseverlage gegen die Unterwerfung des Rundfunkrechts widersprechen können, sagte Rossa. Aus seiner Sicht ist es „eine geradezu absurde Vorstellung, dass künftig eine Landesmedienanstalt als Aufsichtsbehörde auf die Inhalte von Medienangeboten großer Verlagshäuser Einfluss nehmen darf, weil deren Angebote auch den Rundfunkbegriff erfüllen“.

Einschränkung per Gesetz

Der Hamburger Kultursenator Carsten Brosda, der an der Ausarbeitung des Staatsvertrages seit 2013 beteiligt war, sagte gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“, dass der Medienstaatsvertrag von der Prämisse ausgehe, „dass wir durch das offene Internet eine bessere und freiere Kommunikation in unserer Gesellschaft haben können“.

Gleichzeitig sei es wichtig, dass Nutzer darauf vertrauen könnten, dass es stimme, wenn ein Angebot besage, „dass es nicht nach einschränkenden diskriminierenden Merkmalen auswählt“. Wenn bestimmte Angebote nach politischer Färbung, nach Religion, nach Rasse, nach Weltanschauung oder was auch immer ausgewählt werden, sollte das jeder wissen, so Brosda weiter.

Bei der „Medienregulierung“ sei schon immer ein Vorsorgeprinzip beachtet worden: „Sobald Vielfalt eingeschränkt wird, ist das Problem für die Demokratie schon da“, betonte Brosda und fügte hinzu: „Schlimmstenfalls so sehr, dass es die Öffentlichkeit gar nicht mehr erkennt, weil in ihr die Informationen nicht mehr zur Verfügung stehen.“ Insoweit müsse medienrechtlich verhindert werden, dass solche Beschränkungen eintreten.

Medienregulierung – Einschnitt in die Freiheit der Nutzer

Nutzer müssen effektiv die Hoheit über den Bildschirm behalten, heißt es von den Digitalverbänden Bitkom, eco, ANGA und ZVEI. Offen sei, wie die Darstellung von Medieninhalten auf dem Gerätebildschirm der Nutzer reguliert werde. Die Nutzer müssten selbst entscheiden können, ob sie Überblendungen oder Skalierungen zulassen wollen oder nicht. Dazu sollten sie die Möglichkeit haben, in den Geräteeinstellungen den Wunsch zu hinterlegen, auch während laufender Sendungen über passende Inhalte verschiedener Anbieter informiert zu werden. Nur so könne der Medienstaatsvertrag seinem erklärten Ziel gerecht werden, eine vielfältige Medienlandschaft zu sichern. (sua)

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