Metall-Tarifparteien in Ostdeutschland einigen sich auf Angleichung der Arbeitszeit

Die Metall-Tarifparteien in Berlin, Brandenburg und Sachsen haben sich mit den Arbeitgeberverbänden Berlin-Brandenburg und Sachsen auf eine Tarifliche Vereinbarung zur Angleichung der Arbeitszeit geeinigt.
Titelbild
Fahnen der Gewerkschaft IG-Metall.Foto: Sebastian Gollnow/dpa/dpa
Epoch Times28. Juni 2021

„Es hat sich gezeigt, dass unser Druck in der Tarifrunde erheblich gewirkt hat“, erklärte die Verhandlungsführerin der IG Metall Berlin-Brandenburg-Sachsen, Birgit Dietze, am Montag. „Die Arbeitgeber haben verstanden, dass sie den Weg freimachen müssen für die Arbeitszeitangleichung Ost“.

Nun sei ein Rahmen geschaffen, in dem Betriebe mit freiwilligen Betriebsvereinbarungen Stufenpläne zur 35-Stunden-Woche verhandeln können.

„Die Arbeitgeber übernehmen damit ihre Verantwortung, um gleiche Arbeitsbedingungen in Ost und West möglich zu machen“, erklärte Dietze weiter. Bisher mussten Angestellte der Metallindustrie 38 Stunden pro Woche arbeiten statt 35 wie ihre Kollegen in Westdeutschland.

Mit der tariflichen Vereinbarung wird laut IG Metall Berlin-Brandenburg-Sachsen eine Öffnungsklausel geschaffen. Belegschaften könnten zukünftig innerhalb des neuen tariflichen Rahmens mit der Geschäftsführung eine Betriebsvereinbarung verhandeln, die den Weg zur 35-Stunden-Woche ab 1. Januar 2022 freimache.

Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn

Dabei könne die Arbeitszeit zunächst um eine Stunde abgesenkt oder aber auch der ganze Weg zur 35-Stunden-Woche festgelegt werden. Maßgeblich sei bei den Verhandlungen, „dass am Ende des Prozesses immer eine echte Angleichung – also eine Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnausgleich – steht“, erklärte Dietze.

Auch der Verhandlungsführer des Verbandes der Metall- und Elektroindustrie in Berlin und Brandenburg (VME), Stefan Moschko, begrüßte die Einigung am Montag als „echten Durchbruch“.

Die Betriebe erhielten durch die Einigung die Möglichkeit, „im Rahmen des Flächentarifvertrages auf ihren Bedarf hin zugeschnittene Arbeitszeitregelungen zu vereinbaren, die für die Arbeitgeber und die Beschäftigten Planungssicherheit bei der Arbeitszeit schaffen“. (afp)



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