Nachdenkpause für Heizungsverbot? Habeck signalisiert Gesprächsbereitschaft

Im Juni sollte der Bundestag über das sogenannte Heizungsverbot abstimmen. Nun zeigt sich Minister Habeck bereit, über eine mögliche Verschiebung zu reden.
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Sieht sich selbst als „maximal pragmatisch“ in Sachen Heizungsverbot: Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck.Foto: Jens Schlueter/Getty Images
Von 10. Mai 2023

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Die geplante Abstimmung über die Novelle zum Gebäudeenergie-Gesetz rückt näher. Gleichzeitig ebbt die Kritik an dem mit dem Schlagwort „Heizungsverbot“ assoziierten Vorhaben nicht ab. Schon ab 2024 soll das Verbot des Einbaus neuer Öl- und Gasheizungen greifen. Jede neu eingebaute Heizung müsse zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben sein. Nun hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck Gesprächsbereitschaft bezüglich einer möglichen Verschiebung des Gesetzes anklingen lassen.

Habeck: „Im Konsens mit allen Koalitionspartnern vorverlegt“

Im „Deutschlandfunk“ erklärte der Minister, das Gesetz werde ein „Meilenstein in der deutschen Klimapolitik“ sein. Wenn es darum gehe, es adäquat vorzubereiten, sei er „maximal pragmatisch an der Stelle“ – wenn es denn zu keiner „ewigen Verschiebung“ komme.

Ursprünglich sei ein Inkrafttreten der geplanten „Wärmewende“ 2025 angedacht gewesen. Die Koalitionspartner – und damit auch die FDP – hätten sich jedoch später auf 2024 geeinigt. Der Konsens habe in diesem Zusammenhang gelautet:

Wir haben nicht so viel Zeit, wir müssen das vorziehen.“

Mittlerweile mehren sich die Stimmen in der FDP, die mindestens weitreichende Änderungen am sogenannten Heizungsverbot fordern.

Heizungsverbot faktisch nicht zu bewältigen?

Kritiker gehen von einer Überforderung nicht nur vieler Haushalte durch das „Heizungsverbot“ aus. Auch Wohnungsunternehmen, Kommunen, die Bauwirtschaft und das Handwerk warnen vor einem möglichen Fiasko.

Neben dem hohen finanziellen Aufwand, mit dem die sogenannte Wärmewende verbunden ist, fallen vor allem zwei Faktoren ins Gewicht. Zum einen sind derzeit weniger als drei Prozent aller Haushalte in Deutschland mit einer Wärmepumpe ausgestattet. Eine solche erscheint in den meisten Fällen jedoch als das adäquateste Instrument, um den Vorgaben des Gesetzesvorhabens gerecht zu werden. Allerdings sind die Lieferzeiten für Wärmepumpen bereits jetzt lang und es fehlt an Handwerkern für den Einbau.

Zum anderen ist ungewiss, inwieweit überhaupt das Stromangebot ausreicht, um eine so hohe Zahl an Wärmepumpen zu betreiben. Erst jüngst hat die Wohnungsgesellschaft Vonovia Befürchtungen geäußert, die bestehenden Stromnetze seien dafür zu schwach. Die Bundesnetzagentur bestätigte, dass „lokale Leitungen und Transformatoren derzeit nicht überall auf eine solche Belastung ausgelegt“ seien, wie Wärmepumpen und E-Autos sie bewirkten.

Im Fall drohender Stromknappheit seien diese auch von sogenannter Spitzenglättung betroffen. Dies bedeutet, dass die Netzbetreiber ermächtigt seien, die Leistungen der entsprechenden Verbrauchsstellen zu drosseln.

Habeck befürchtet Obstruktion des Gesetzes bis zu den nächsten Wahlen

Habeck erklärte, seine „Grenze der Flexibilität“ sei dort erreicht, wo Kritiker offenbar versuchten, unter Bezugnahme auf technische Entwicklungen das Gesetz gezielt hinauszuzögern. Er argwöhnt, es gebe Kräfte, die darauf spekulierten, untätig zu bleiben und auf die nächsten Wahlen zu warten.

Die aktuellen Diskussionen um Kosten für Privathaushalte und Zuschüsse seien zumindest teilweise „richtig“ und „notwendig“, räumte Habeck ein. Dennoch müsse „die Meile gegangen werden“. Der Minister erklärte gegenüber dem „Deutschlandfunk“:

Wenn man sagt, die Debatte ist schwierig und die Konsequenz ist, dann lass uns lieber keine Debatte führen, also kein Gesetz machen, also weiter Öl- und Gasheizungen einbauen; dann sollte man auch irgendwann aufhören zu sagen, wir werden Klimaschutz ernst nehmen oder klimaneutral 2045 sein, weil es einfach logisch nicht mehr aufgeht. Und wir sind schon an der Grenze dessen, dass es logisch nicht mehr aufgeht.“

Ökodesign-Verordnung der EU: Schnelleres Heizungsverbot durch die Hintertür?

Kritiker des Vorhabens argwöhnen ihrerseits, Habeck könnte sich in Teilbereichen kompromissbereit hinsichtlich des Themas „Heizungsverbot“ zeigen – und tatsächlich auf Unterstützung durch die EU hoffen.

Der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) wies auf die geplante Ökodesign-Verordnung der EU hin, die Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte betrifft. Diese soll nach den Plänen aus Brüssel am 1. September 2025 in Kraft treten.

Wie der „Merkur“ berichtet, sieht zwar auch sie keine direkte Verpflichtung vor, bestehende Heizungen zu ersetzen. Allerdings sollen ab 1. September 2029 keine Heizsysteme mit einer Leistungszahl unter 1,15 („Wirkungsgrad unter 115 Prozent“) mehr auf den Markt kommen. Gleiches gelte für rein mit Gas, Öl und Kohle betriebene Heizungen.

Sollte diese Verordnung in Kraft treten, wären viele Übergangsfristen, die der deutsche Gesetzesentwurf vorsieht, weitgehend Makulatur.



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