Partei- und Fraktionschefs der Koalition beraten über Rente und Wahlrecht

Die Spitzen von Union und SPD sind am Dienstagabend im Kanzleramt zusammengekommen, um über die Rentenpolitik zu beraten. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte, sie hoffe, dass die Koalition "an einigen Stellen auch gemeinsame Entscheidungen treffen" werde.
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Staatsbesuch im KanzleramtFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times9. November 2016

Die Spitzen von Union und SPD sind am Dienstagabend im Kanzleramt zusammengekommen, um über strittige Fragen in der Rentenpolitik zu beraten.

Die Partei- und Fraktionsvorsitzenden wollen unter anderem Lösungen für die noch offenen Punkte aus dem Koalitionsvertrag aushandeln. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte am Nachmittag gesagt, sie hoffe, dass die Koalition „an einigen Stellen auch gemeinsame Entscheidungen treffen“ werde.

Themen dürften Verbesserungen für Betriebs- und Erwerbsminderungsrenten sein sowie die Angleichung der Ost-Renten an das Westniveau. Merkel sagte, darüber hinaus gehe es um die längerfristigen Perspektiven in der Rentenpolitik. Dazu werde es bei dem Koalitionstreffen „sicherlich keine abschließenden Entscheidungen geben“.

Merkel verwies darauf, dass Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) im Laufe des Novembers den Rentenversicherungsbericht vorlegen werde, der den Blick auf das Jahr 2045 wirft. Darüber werde die Koalition sich dann austauschen, sagte Merkel.

Vor den Beratungen zur Rente, an denen auch die zuständigen Fachminister teilnehmen, wollte sich die Spitzenrunde mit der Reform des Wahlrechts befassen. Mit Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) sollte besprochen werden, wie eine weitere Aufblähung des Bundestags verhindert werden kann. Hintergrund ist die Befürchtung, dass die erst 2013 eingeführte Neuregelung wegen der Überhangmandate zu einer starken Vergrößerung des Bundestags führen könnte.

Überhangmandate entstehen dadurch, dass eine Partei durch Direktmandate in den Wahlkreisen mehr Sitze erhält, als ihr durch das Zweitstimmenergebnis eigentlich zustehen. Das kann zu einer Verzerrung des Wahlergebnisses führen. Deshalb gibt es für die Überhangmandate Ausgleichssitze für alle Parteien. Das kann aber bewirken, dass die Zahl der Sitze von regulär 598 deutlich erhöht wird. Derzeit gehören dem Bundestag 630 Abgeordnete an. (afp)



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