„Post-Vac gibt es nicht“ – Streit um Begriff entfacht

Keine Definition, keine Erforschung der Ursachen. Die unter dem umgangssprachlichen Begriff Post-Vac-Syndrom bekannte Erkrankung nach einer COVID-Impfung bleibt von der Regierung auch weiterhin weitestgehend unbeachtet, wie eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ergab.
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Millionen von COVID-Impfungen wurden verabreicht. Etliche Menschen leiden unter den Folgen, dem Post-Vac-Syndrom.Foto: iStock
Von 12. Januar 2023

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„Post-Vac gibt es nicht! Hören Sie auf, das Wort zu benutzen!“, heißt es in einem Post, der auf Twitter und in Telegram-Kanälen seine Runde zieht. Zugrunde gelegt wird dabei eine Kleine Anfrage der Fraktion CDU/CSU, die Handlungsbedarf für Menschen mit Long-COVID- und Post-Vac-Syndrom sieht, also Menschen, die sowohl unter Langzeitfolgeschäden einer COVID-Erkrankung als auch einer COVID-Impfung leiden. In ihrer Antwort stellt die Bundesregierung den Begriff „Post-Vac“ jedoch überraschenderweise infrage.

Wie aus einer der Epoch Times vorliegenden 16-seitigen Kleinen Anfrage hervorgeht, wollten Unionsabgeordnete unter anderem wissen, wie viele Menschen nach Kenntnis der Bundesregierung vom Post-Vac-Syndrom nach der COVID-Impfung betroffen sind. Die Antwort vom 21. Dezember lautete:

„Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Der in der deutschen Öffentlichkeit verwendete Begriff ‚Post Vac‘ nach COVID-19-Impfungen ist bislang nicht wissenschaftlich definiert bzw. charakterisiert. Insofern liegen keine Erkenntnisse zu den Ursachen des sogenannten Post-Vac-Syndroms vor.“

Eine einheitliche Definition des Krankheitsbildes gibt es bislang nicht. Erschwerend kommt hinzu, dass die Krankheitsverläufe und Symptome von Patienten, die an Post-COVID und dem Post-Vac-Syndrom leiden, fast identisch sind. Beim Post-COVID-Syndrom können nicht nur Organe wie Herz, Lunge, Nervensystem, sondern auch das Blut, das Immunsystem und die Psyche betroffen sein. Das Universitätsklinikum Marburg, das eine interdisziplinäre Post-COVID-Ambulanz eingerichtet hat, zählt folgende Symptome auf:

  • Fatigue
  • Müdigkeit
  • Konzentrations- und Gedächtnisstörungen
  • verminderte körperliche Belastbarkeit
  • Abgeschlagenheit
  • Luftnot
  • Schlafstörungen
  • Schwindel
  • Geruchs- und Geschmacksstörungen
  • Herzrasen
  • Muskelschmerzen
  • Gelenkschmerzen
  • Kopfschmerzen

Bis zum 31. Oktober 2022 sind laut Regierung vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) insgesamt 943 Verdachtsmeldungen registriert worden, „in denen über Beschwerden wie chronisches Ermüdungssyndrom (chronic fatigue syndrome [CFS]), post-vaccination syndrome, posturales orthostatisches Tachykardiesyndrom (POTS) und Post-COVID-19 nach COVID-19-Impfung berichtet wurde“, heißt es weiter vom Bund.

Lauterbach erklärt Post-Vac-Syndrom

In einem auf Twitter veröffentlichten Video-Statement der Serie „KarlText“ antwortete Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am 16. Juni 2022 auf die Frage: Was ist das Post-Vac-Syndrom?:

Als Post-Vac-Syndrom bezeichne man ein Syndrom, „wo nach der Impfung die Menschen sich nicht so gut konzentrieren können wie vorher oder wo Nebenwirkungen vorkommen – ähnlich wie bei Post-COVID – allerdings seltener, viel seltener und auch weniger schwer“. Das müsse ernst genommen und dürfe nicht unter den Teppich gekehrt werden. Mit der Schwere von Post-COVID sei es jedoch nicht vergleichbar.

Professor Bernhard Schieffer, Kardiologe am Marburger Universitätsklinikum, beschäftigt sich in der Post-COVID-Allianz speziell mit dem Post-Vac-Syndrom. Er sprach in einem NDR-Interview im September 2022 von „hochdramatischen Fällen“, die in enger Assoziation zu einer Impfung aufgetreten sind und um die man sich kümmern müsse. Bei 0,01 bis 0,02 Prozent aller Impfungen würde das Post-Vac-Syndrom in Erscheinung treten. Bei 180 Millionen Impfdosen wären 27.000 Menschen betroffen.

 „Nebenwirkungsfreie Impfung“ kein Thema mehr

Am 14. August 2021 hatte Lauterbach auf Twitter noch von einer „nebenwirkungsfreien Impfung“ gesprochen.  Auf die Frage der Union, ob die Bundesregierung plane, die frühere Aussage des Bundesgesundheitsministeriums, dass die Corona-Impfungen „vollkommen nebenwirkungsfrei“ seien, offiziell zu berichtigen und diese nach Ansicht der Fragesteller offensichtliche Fehleinschätzung klarzustellen, hieß es: „Die in der Fragestellung erhobene Behauptung, das BMG habe die COVID-19-Schutzimpfung als nebenwirkungsfrei bezeichnet, ist falsch.“

Möglicherweise ist diese Antwort dem Umstand geschuldet, dass Lauterbach erst zum 8. Dezember 2021 als Gesundheitsminister berufen wurde.

Konkrete Studien zur Erforschung des Post-Vac-Syndroms unter Förderung durch die Bundesregierung sind derzeit nicht geplant. In ihrer Begründung heißt es in der Kleinen Anfrage: „Derzeit gibt es weder auf Ebene der Europäischen Union noch international ein Risikosignal für die als Post-Vac bezeichneten Beschwerden, so dass sich der zuständige Ausschuss (Pharmacovigilance Risk Assessment Committee) bei der EMA [Europäische Arzneimittel-Agentur] nicht mit der Thematik beschäftigt.“

Betroffene werden an Ärzte und Versorgungsämter verwiesen

Wer infolge einer COVID-Impfung unter langfristigen Symptomen leidet, könne sich nach Auffassung der Regierung an „behandelnde Ärztinnen und Ärzte wenden, damit diagnostisch und, wenn möglich, geeignete therapeutische Maßnahmen eingeleitet werden können“. Den Ärzten würde zudem eine Meldeverpflichtung obliegen, sodass sie den Verdacht einer Impfkomplikation beim zuständigen Gesundheitsamt melden müssen.

Zu möglichen Entschädigungen für Betroffene, die unter dem Post-Vac-Syndrom leiden, verweist die Regierung an die Versorgungsämter. Dort könne man einen Antrag stellen, wenn eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung oder eine Impfung aufgrund der Coronavirus-Impfverordnung einen Impfschaden verursacht hat. Es sei Aufgabe der Versorgungsämter zu beurteilen, „ob eine im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung eingetretene gesundheitliche Schädigung durch die Impfung verursacht wurde“.

Dass die meisten Versorgungsämter Impfschäden nicht anerkennen, bleibt in der Antwort der Bundesregierung unerwähnt.

Inzwischen häufen sich Berichte, dass Menschen, die an dem Post-Vac-Syndrom leiden, sich im Stich gelassen fühlen. Eine von ihnen ist die Impfgeschädigte Tanja F., über die Epoch Times berichtete. Zwar wurde ihr seitens der Ärzte bescheinigt, dass ihre Erkrankung eine unmittelbare Folge der zweiten COVID-Impfung war, trotzdem wurde ihr Antrag beim Versorgungsamt abgelehnt. Im Mai 2022 hat ihr Anwalt die zuständige Impfärztin verklagt. Ein Verhandlungstermin ist für den 13. Januar vor dem Landgericht Heilbronn angesetzt. Das Gericht muss nun entscheiden, ob die Ärztin Tanja F. ausreichend über mögliche Folgen der COVID-Impfung aufgeklärt hat oder nicht. Im letztgenannten Fall muss sie für den entstandenen Impfschaden haften.

 



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