Präsident des Lehrerverbandes warnt vor bekifften Schülern im Unterricht

Lehrer haben erneut eine zusätzliche Aufgabe: Sie müssen wachsam sein, ob Schüler bekifft im Unterricht sitzen. Vor allem Schulzentren und berufliche Schulen sind betroffen.
Erlaubt wird mit dem neuen Cannabisgesetz, der Besitz von bis zu 25 Gramm getrockneten Pflanzenmaterials zum Eigenkonsum.
Erlaubt sind mit dem neuen Cannabisgesetz, der Besitz von bis zu 25 Gramm getrockneten Pflanzenmaterials zum Eigenkonsum.Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Epoch Times17. April 2024

Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Stefan Düll, hat nach der Anfang April erfolgten Teil-Legalisierung von Cannabis vor bekifften Schülern im Unterricht gewarnt. „Die Gefahr bekiffter Schüler im Unterricht ist jetzt größer. Lehrer werden besonders gefordert sein“, sagte Düll der „Rheinischen Post“.

Betroffen seien vor allem die Schulen mit bereits volljährigen Schülern. „Schulzentren beispielsweise mit Gesamtschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen. Da sind viele Schüler schon 18 Jahre alt“, sagte Düll. Daher werde sich jetzt genau angeschaut, „wie sich die Situation seit Beginn der Freigabe entwickelt“.

Zugleich warnte Düll die Schüler vor dem Cannabis-Konsum. „Wer bekifft im Unterricht sitzt, muss mit Ordnungsmaßnahmen rechnen. Je nach den Umständen können auch die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet werden.“

Zugleich müsse man aber ehrlich sein: „Es gab vorher schon einen Schwarzmarkt. Neu ist, dass der Zigaretten-Schwarzmarkt für Minderjährige jetzt um Cannabis erweitert wird.“

Das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis gilt seit dem 1. April. Besitz und kontrollierter Anbau zum privaten Gebrauch sind damit erlaubt, allerdings mit zahlreichen Einschränkungen. Der Konsum im öffentlichen Raum ist beschränkt erlaubt – in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen und in der Nähe von Schulen, Kitas und Sportstätten etwa ist er verboten. (afp)



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