Regierung und soziale Netze: Überprüfung der Angestellten von Sicherheitsbehörden

Künftig sollen Angestellte in den Sicherheitsbehörden ihre Mitgliedschaften in sozialen Netzwerken und die Adressen eigener Internetseiten in ihrer Sicherheitserklärung angeben. Dies ist bislang nicht als Standardmaßnahme vorgesehen.
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Deutscher Bundestag.Foto: Getty Images
Epoch Times3. Dezember 2016

Die Bundesregierung will noch vor der nächsten Bundestagswahl die Überprüfung der Mitarbeiter in den Sicherheitsbehörden ausweiten.

Unabhängig von dem Fall des enttarnten Islamisten beim Bundesverfassungsschutz solle das entsprechende Gesetz noch in der laufenden Legislaturperiode novelliert werden, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Freitag in Berlin. Insbesondere sei dabei auch geplant, den Katalog der Standardmaßnahmen zu erweitern.

Künftig sollen Bewerber und Mitarbeiter ihre Mitgliedschaften in sozialen Netzwerken und die Adressen eigener Internetseiten in ihrer Sicherheitserklärung angeben müssen. Dies ist bislang nicht als Standardmaßnahme vorgesehen.

Überprüfung ja, aber nicht bei allen

Die Überprüfung von Internetaktivitäten ist derzeit nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Betroffen von der Neuregelung sind Bewerber und Mitarbeiter der Nachrichtendienste, Behörden mit vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit sowie Angehörige des Bundesverteidigungsministeriums.

Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz stammt aus dem Jahr 1994. Damals spielte das Internet kaum eine Rolle. Eine 2012 vom Bundesinnenministerium angestoßene Novellierung des Gesetzes konnte der Sprecherin zufolge wegen der Bundestagswahl von 2013 nicht abgeschlossen werden.

Der 51-jährige Islamist soll sich im Internet als Mitarbeiter des Verfassungsschutzes offenbart und Details zu Einsätzen mitgeteilt haben. Er soll einem Chatpartner vorgeschlagen haben, Gleichgesinnten Zugang zur Verfassungsschutzzentrale in Köln-Chorweiler für eine Gewalttat gegen „Ungläubige“ zu ermöglichen. Der Mann flog auf, weil es sich bei seinem Chatpartner ebenfalls um einen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes handelte.

Zuvor hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ über die geplante Gesetzesverschärfung berichtet. Der Vorsitzende des Parlamentarischen Konrtrollgremiums (PKGr), Clemens Binninger (CDU), zeigte sich zuversichtlich über die Einigungschancen. „Da Konsens besteht zwischen den Innenpolitikern der Koalitionsparteien, ist es sehr wahrscheinlich, dass es noch in dieser Legislaturperiode zu einer Einigung kommt“, sagte er dem Blatt. (afp)



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