Sachsen und Sachsen-Anhalt fordern Corona-Hilfen zurück

In Sachsen und Sachsen-Anhalt haben Unternehmen dem MDR zufolge bereits 108 Millionen Euro an Corona-Hilfen zurückbezahlt. Immer noch gibt es Rückforderungen. Experten befürchten Insolvenzen.
Handwerk Coronahilfen Bernburg
Foto: Textbüro Freital
Von 25. Juli 2023

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Unternehmen in Sachsen und Sachsen-Anhalt haben bereits 108 Millionen Euro an Corona-Hilfen zurückerstattet. Das geht aus einem Bericht des MDR hervor. Es ist jedoch mit weiteren Rückforderungen zu rechnen. Grund sind sogenannte Überkompensationen.

Volker Stößel von der Sächsischen Aufbaubank zufolge sind vielfach „die Umsatz-Einbrüche oder Einbrüche der Liquidität nicht im vorausgesagten Umfang eingetreten“. Die landeseigene Förderbank war für die Abwicklung der Bundesmittel zuständig.

„Leute schnallen den Gürtel enger“

Lars Fiehler von der IHK Dresden geht davon aus, dass die Angelegenheit noch weitere Kreise ziehen wird. Er äußert gegenüber dem MDR, diese könnte sich „für die Hälfte der Firmen, die damals Hilfe beantragt haben, zum Problem gestalten“.

Friseur-Innungsmeister Sven Heubel sieht dies ähnlich, er befürchtet sogar Insolvenzen. Immerhin könne von der wirtschaftlichen Erholung, die man nach Corona erwartet habe, keine Rede sein. Ukraine-Krieg und Energiewende hätten den optimistischen Hoffnungen einen Strich durch die Rechnung gemacht.

„Die Leute schnallen den Gürtel enger“, stellt Heubel fest – nicht nur, was ihr Aussehen anbelange. Neben der Inflation und der Zurückhaltung bei den Konsumausgaben hat das Handwerk auch noch mit weiteren Unwägbarkeiten zu kämpfen. Auch der gesetzliche Mindestlohn hat zu einer deutlichen Verteuerung der Dienstleistungen von Friseuren geführt.

Ministerium differenzierte bei Corona-Hilfen nach Rechtsgründen

Viele Unternehmen, die in der Corona-Zeit Soforthilfen in Anspruch genommen haben, gingen davon aus, dass es sich um einen Zuschuss handelte. Anders als ein Darlehen müssten sie einen solchen im Normalfall nicht zurückzahlen. Ausnahmen wären allenfalls denkbar, wenn sie beispielsweise falsche Angaben gemacht hätten.

Mitarbeiter der Finanzämter hatten zu Beginn der Corona-Krise sogar von sich aus das Thema „Soforthilfen“ im telefonischen Kontakt angesprochen. Dies äußerten mehrere Unternehmer im Gespräch mit der Epoch Times. Dies sei sogar in Fällen vorgekommen, in denen es in der Kommunikation mit den Ämtern gar nicht um Corona gegangen sei.

Das Bundesfinanzministerium differenzierte auf seiner Website zwischen Zuschüssen und Krediten. In Baden-Württemberg war ebenfalls von einem „Zuschuss“ die Rede. Allerdings sei dieser an Bedingungen geknüpft. In einem Informationsschreiben der Kreishandwerkerschaft Calw hieß es:

Es handelt sich um einen Zuschuss, der nicht zurückbezahlt werden muss, soweit die relevanten Angaben im Antrag richtig und vollständig waren und wahrheitsgemäß gemacht wurden.“

Scholz betonte „schnelle und unbürokratische Soforthilfe“

Ähnliche Vorbehalte hatten auch andere Bundesländer vorgesehen. Sogenannte Rückmeldeverfahren sollten sicherstellen, dass die Soforthilfegelder zweckgemäß verwendet wurden.

Der damalige Bundesfinanzminister Olaf Scholz sprach hingegen von einer „schnellen und unbürokratischen Soforthilfe“. Auch hier war die Rede von einem Zuschuss, nicht von einem Kredit. Dennoch ergingen noch 2023 zum Teil erhebliche Rückzahlungsforderungen an einige Betriebe. Zum Teil beliefen sich diese auf vier- oder fünfstellige Summen.

Das VG Köln und das VG Düsseldorf haben in bereits abgeschlossenen Verfahren bereits geurteilt, dass „keine Rückzahlungspflicht bei den betroffenen Betrieben besteht“. Die zugrunde liegenden Rückforderungsbescheide seien rechtswidrig ergangen.

Sachsen hatte eigenes Förderprogramm – und Corona-Hilfen explizit als „Darlehen“ bezeichnet

In den Verfahren machten die Verwaltungsrichter deutlich, dass die Betroffenen unklare Regelungen nicht gegen sich wirken lassen müssten. Es habe damals insbesondere keine klare Definition gegeben, wann von einem „Liquiditätsengpass“ auszugehen sei. Nachträglich erstellte Verwaltungsvorschriften und Richtlinien seien rückwirkend nicht anwendbar.

In Sachsen verhalte sich die Sache demgegenüber jedoch anders. Hier hatte es neben den Förderprogrammen des Bundes auch ein eigenes Unterstützungsprogramm gegeben. Das Programm „Sachsen hilft sofort“ benannte seine Fördermittel dabei explizit als Darlehen. Diese stünden nun nach drei tilgungsfreien Jahren zur Rückzahlung an.

Zwar sei dies den Unternehmen bekannt gewesen, räumt Fiehler ein, allerdings sei in vielen Fällen die wirtschaftliche Entwicklung nach den Corona-Jahren nicht so gut verlaufen wie erhofft.



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