Schulen mit islamischer Prägung, muslimischen Feiertagen und Geschlechtertrennung?

Der Düsseldorfer Islam- und Erziehungswissenschaftler Dr. Klaus Spenlen befasst sich seit 25 Jahren mit dem Thema Islam an deutschen Schulen. In diesem Jahr gab er ein Handbuch mit 90 konkreten Fällen und Lösungsstrategien zur Bewältigung von Konflikten an deutschen Schulen mit muslimischen Schülern heraus.
Epoch Times1. März 2019

Der Düsseldorfer Islam- und Erziehungswissenschaftler Dr. Klaus Spenlen befasst sich seit 25 Jahren mit dem Thema Islam an deutschen Schulen. In diesem Jahr gab er ein Handbuch mit 90 konkreten Fällen und Lösungsstrategien zur Bewältigung von Konflikten an deutschen Schulen mit muslimischen Schülern heraus.

Eine Islamisierung befürchte der Wissenschaftler laut „Welt“ nicht. Er sieht jedoch die Rückkehr der Geschlechtertrennung voraus, wirbt für flexible muslimische Feiertage und für Mut beim Kampf um die säkulare Schule angesichts des Drucks immer stärker werdender islamischer Verbände auf die Schulen.

Die Einflussnahme der größeren islamischen Dachverbände wie der staatlichen türkischen Ditib und dem Zentralrat der Muslime sieht er als Störfaktor in deutschen Schulen. Dr. Spenlen hat jedoch wenig Hoffnung, dass die Bundesländer etwas dagegen tun.

Der Einfluss der islamischen Dachverbände sei (Zitat) „desintegrierend und häufig geradezu unselig“, so Dr. Spenlen.

Diese Verbände hätten zum Ziel (Zitat) „eine gemeinsame Identität aller muslimischen Schüler zu schaffen – durch Abgrenzung von der nichtmuslimischen Umwelt“.

Dies führe oft zu Konflikten innerhalb der Schule.

Es sei unvermeidlich, dass Schulen in manchen Bereichen eine etwas „islamischere Prägung“ annehmen müssen. Alleine durch den hohen Anteil von muslimischen Kindern an Schulen werde es dazu kommen, so die Meinung des Experten.

Gefordert sieht er die Lehrer und Schulen zur Konfliktbereitschaft, im Unterricht eine religiös neutraler Pädagogik umsetzen.

Dazu gehöre beispielsweise das Beten während des Unterrichts zu verbieten, weil das auch nachgeholt werden könne oder die Vollverschleierung sowie das Einrichten von Gebetsräumen.

Das Recht stehe dort auf Seite der Schule.



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