Reform der Steuerberechnung: Ehegattensplitting wird überarbeitet

Die SPD plant eine Reform des Ehegattensplittings. Alle, die derzeit vom Ehegattensplitting profitieren, werden das auch behalten, es gilt der uneingeschränkte Bestandsschutz.
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Adam Berry/Getty Images
Epoch Times6. Dezember 2015

Vor dem SPD-Parteitag in der kommenden Woche hat Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig ihr Reformkonzept für das Ehegattensplitting präzisiert. "Alle, die heute vom Ehegattensplitting profitieren, werden es auch behalten", sagte die stellvertretende Parteivorsitzende den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. "Es gilt der uneingeschränkte Bestandsschutz."

Schwesig verteidigte die geplante Reform. Man könne nicht ignorieren, dass das heutige Ehegattensplitting der Lebens- wirklichkeit von immer mehr Familien nicht mehr entspreche.

"Es ist ungerecht, weil es nicht berücksichtigt, ob Kinder im Haushalt leben. Und es ist ungerecht, weil Spitzenverdiener mehr davon profitieren als Familien mit niedrigem Einkommen", sagte sie. Die SPD strebe mit der Einführung eines Familiensplittings einen Perspektivwechsel an, um Kinder zu fördern, unabhängig vom Trauschein.

"Kinder sollen künftig mit einer Kinderkomponente bedacht werden, egal ob die Eltern verheiratet, unverheiratet oder alleinerziehend sind." Schwesig kündigte darüber hinaus an, das von ihr entwickelte Modell einer staatlich geförderten Familienarbeitszeit ausdrücklich auch für pflegende Angehörige zu öffnen.

"Wir wollen die Familienarbeitszeit auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entwickeln, die einen Angehörigen für einige Zeit pflegen wollen." Mit der zehntägigen Pflegeauszeit sei man bereits einen konkreten Schritt in diese Richtung gegangen.

Der Begriff Ehegattensplitting steht für die Berechnung der Einkommensteuer von zusammenveranlagten Ehegatten und Lebenspartnern in Deutschland. (dts)



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